Hort/Kita: Geschwisterkindermäßigung könnte Ende 2026 auslaufen
Ab dem 1. Januar 2027 könnten auf Familien mit mehreren Kindern in Kita und Hort geänderte Betreuungskosten zukommen. Hintergrund ist eine befristete gesetzliche Regelung zur Geschwisterkindermäßigung in Sachsen-Anhalt (§ 13 Abs. 4 Satz 2 zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – kurz: KiFöG LSA), die zum 31. Dezember 2026 ausläuft. Ob es eine Verlängerung geben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Was bleibt? Regelung bei Kindern in der Kita
Besuchen mehrere Kinder einer Familie mit Kindergeldanspruch gleichzeitig eine Kita und gehen noch nicht zur Schule, müssen Eltern weiterhin nur für das älteste Kita-Kind einen Kostenbeitrag zahlen. Die jüngeren Kita-Kinder bleiben beitragsfrei. (§ 13 Abs. 4 Satz 1 KiFöG LSA)
Was könnte sich ändern? Regelung bei Kindern in Kita und Hort
Für Familien mit schulpflichtigen Kindern gilt derzeit noch die Regelung „Kostenbeiträge nur für das älteste Kind in Betreuung und für jedes weitere Kind, das die Schule besucht (§ 13 Abs. 4 Satz 2 KiFöG LSA)
Was könnte das konkret für Familien ab dem 1. Januar 2027 bedeuten, wenn die bisherige Regelung nicht verlängert wird?
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern
- Das ältere Kind besucht bereits die Schule und wird im Hort betreut.
- Das jüngere Kind besucht die Kita.
Bis zum 31. Dezember 2026: Die Eltern zahlen nur für das ältere Kind im Hort. Das jüngere Kita-Kind ist beitragsfrei.
Ab dem 1. Januar 2027: Sollte die bisherige Sonderregelung nicht verlängert werden, müssen die Eltern für beide Kinder bezahlen – sowohl für das Hort-Kind als auch für das Kita-Kind.
Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern
- Ein Kind besucht den Hort.
- Zwei Kinder besuchen die Kita.
Bis zum 31. Dezember 2026: Die Eltern zahlen nur für das ältere Kind im Hort. Die beiden jüngeren Kita-Kinder sind beitragsfrei.
Ab dem 1. Januar 2027: Die Eltern müssen für zwei Kinder bezahlen; für das Hort-Kind und das ältere der beiden Kita-Kinder. Nur das jüngere Kita-Kind bleibt beitragsfrei.
Beispiel 2: Eine Familie mit drei Kindern
- Zwei Kinder besuchen den Hort.
- Ein Kind besucht die Kita.
Bis zum 31. Dezember 2026: Die Eltern zahlen für beide Kinder im Hort. Das Kita-Kind ist beitragsfrei.
Ab dem 1. Januar 2027: Die Eltern müssen für alle drei Kinder bezahlen; für beide Hort-Kinder und das Kita-Kind. In diesem Fall gibt es keine Beitragsbefreiung.
Wichtig: Die Geschwisterkindermäßigung bleibt für Kinder bestehen, die noch nicht zur Schule gehen und gleichzeitig betreut werden. Bis zum 31.12.2026 gilt die Sonderregelung, dass bei gleichzeitig in Kita und Hort betreuten Kindern nur für die Hort-Kinder ein Kostenbeitrag zu zahlen ist.
Diese Regelung endet zum Jahreswechsel, sofern das Land Sachsen-Anhalt keine Verlängerung oder Neuregelung beschließt. Noch ist also nichts endgültig entschieden.