Info zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht
In der Sitzung des Stadtrates vom 8. September 2026 informierte die Kämmerin der Hansestadt Osterburg (Altmark) über die Einführung der Umsatzsteuerpflicht. Ab dem 1. Januar 2027unterliegen bestimmte Leistungen der Gemeinde der Umsatzsteuer. Die Gemeinde gilt ab diesem Zeitpunkt als Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, sofern sie nicht den Ausnahmeregelungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegt. Nach § 2b UStG sind Leistungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nur dann nicht unternehmerisch, wenn sie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbracht werden und keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Was sich für Bürgerinnen und Bürger ändert
Von der Umsatzsteuerpflicht ab dem 1. Januar 2027 betroffen sind insbesondere Leistungen, die auf privatrechtlicher Grundlage erbracht werden und in direktem Wettbewerb zu privaten Anbietern stehen. Dies betrifft zum Beispiel Garagenmieten sowie das Parken auf selbstständigen Parkflächen. Für diese Leistungen wird künftig der gesetzliche Umsatzsteuersatz zusätzlich zum bisherigen Entgelt erhoben. Die ausgewiesene Umsatzsteuer ist von der Gemeinde in voller Höhe an das Finanzamt abzuführen.
Die bisherigen Entgelte erhöhen sich somit um den jeweiligen Steuerbetrag. Die Umstellung erfolgt aufgrund geänderter steuerrechtlicher Vorgaben und betrifft zahlreiche Kommunen in ganz Deutschland.