Osterburgs Förderprojekte unter Druck

Autor/in: Jana Henning

Anbau Lindensporthalle: 782.901 Euro bewilligt; Übertragung ins Jahr 2027 ist unsicher
Auswirkungen auf das Vorhaben „Umbau Alte Schule“ in Gladigau
Dringend notwendige Modernisierung der Schwimmhalle scheitert an zu kleinem Fördertopf

Fördermittel sind für Kommunen wie die Hansestadt Osterburg (Altmark) entscheidend, besonders wenn größere Investitionen umgesetzt werden sollen. Zwei aktuelle Beispiele zeigen wie schwierig die Finanzierung und Umsetzung wichtiger Vorhaben trotz intensiver Vorbereitung und fristgerechter Antragstellung sein kann: der seit 20 Jahren angestrebte Anbau an die Lindensporthalle und die dringend notwendige Modernisierung der Schwimmhalle „Am Fuchsbau“.

Anbau Lindensporthalle: Förderung bewilligt – Umsetzung derzeit ungewiss

Hinter dem Projekt „Anbau Lindensporthalle“ steht aktuell ein dickes Fragezeichen – trotz fertiger Planungen bis zur Genehmigungsreife. Im September 2025 die gute Nachricht: Im Rathaus kommt ein positiver Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (kurz: IB LSA) aus dem Programm „Förderung pandemieresilienter Bau und Ausstattungsmaßnahmen“ an. Bewilligt wurden 782.901 Euro, was 85 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten entspricht. Seitdem wurde das Vorhaben konsequent vorbereitet:

  • Ausschreibung der Objekt- und Fachplanungsleitungen 2025
  • Beauftragung der Leistungen mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 19.02.2026
  • Erstellung eines notwendigen Baugrundgutachtens ebenfalls im Februar 2026

Inzwischen sind die Planungen bis zur Genehmigungsreife abgeschlossen. Rund 55.000 Euro wurden bisher als Eigenanteil dafür investiert. Rückmeldung zur Baugenehmigung von der übergeordneten Landkreisbehörde wird erwartet, sie ist dort noch in Bearbeitung. Baubeginn soll Ende 2026 sein, die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2027 vorgesehen. Mit Schreiben vom 05.06.2026 teilte das Bauamt der IB LSA diesen Plan mit und machte gleichzeitig von der Möglichkeit Gebrauch, rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 31.12.2027 zu stellen. 

Genau hier liegt derzeit das Problem: Der Bewilligungszeitraum des Förderprogramms endet grundsätzlich am 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung bis Ende 2027 kann beantragt werden, so sieht es der Zuwendungsbescheid vor. Doch ob die bewilligten Mittel für den Anbau tatsächlich in das Haushaltsjahr 2027 übertragen werden können, ist derzeit nicht gesichert. Hintergrund ist die aktuell fehlende Planungssicherheit für den Landeshaushalt 2027. Eine Übertragung der Mittel in ein Folgejahr ist nach den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich.

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 09.06.2026 stellte Architekt Guido Cierpinski das insgesamt rund 1 Million Euro umfassende Vorhaben im Detail vor und auch, dass im Zuge der Planungsarbeiten deutlich wurde - vor Beginn der Bauarbeiten muss eine sich im Baufeld befindliche Fernwärme-Heizleitung umverlegt werden (nicht Bestandteil der Förderung). Der neue Gebäudeteil direkt vor dem Eingang hat eine Größe von ca. 200 m² und wird in traditioneller Bauweise errichtet. So sollen z. B. die Böden und Decken aus Stahlbeton sein, das Dach begrünt werden, ein Oberlicht im Foyer installiert werden und extra große Fenster das Gebäude aufwerten.

„Nach 20 Jahren ist die Umsetzung zum Greifen nahe – und nun steht das Vorhaben erneut auf der Kippe“, so Nico Schulz zur aktuellen Lage. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt brauchen wir Planungssicherheit“, wiegt für den Bürgermeister die derzeitige Unsicherheit umso schwerer. Er stehe dazu mit den altmärkischen Landtagsvertretern im Austausch und demnach laufen auf Landesebene intensive Beratungen darüber, wie mit den betroffenen Fördervorhaben umgegangen werden kann. Denn Osterburg ist nicht allein mit dieser Sorge. Es betrifft ca. 2/3 von 44  Kommunen, denen ein positiver Fördermittelbescheid vorliegt; Vorhaben aber erst in 2027 beenden können. „Wir warten deshalb zunächst die Ergebnisse ab. Als endgültige Absage betrachten wir die jetzige Situation nicht. Gleichzeitig prüfen wir vorsorglich alternative Fördermöglichkeiten, damit die bereits geleistete Arbeit und die lange vorbereitete Investition nicht umsonst waren.“

Auswirkungen auf das Vorhaben „Umbau Alte Schule“ in Gladigau

Und außerdem: Von dieser Entwicklung ist auch das Vorhaben „Umbau Alte Schule“ in Gladigau zur neuen Spielstätte des Dorftheaters betroffen. Warum? Ein Erklärungsversuch:

  • Januar 2026 – öffentliche Mitteilung: Gladigau erhält 200.000 Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Landes. Direkt; nicht über die Einheitsgemeinde.
  • Juli 2026 – Information des Kulturministeriums: Mittel dürfen nicht direkt für Kulturprojekte eingesetzt werden; für Sportstätten dagegen schon.
  • Verwaltung Osterburg organisierte kurzfristig Neuordnung der Finanzierung von drei bereits geplanten Investitionen: Anbau Lindensporthalle. Kunstrasenplatz Bleiche. Umbau Alte Schule Gladigau.
  • Abgestimmtes Ziel mit den Landes-Ministerien: Bei der Lindensporthalle werden 177.000 Euro des bisher vorgesehenen städtischen Eigenanteils durch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur ersetzt. Und auch beim Kunstrasenplatz Bleiche werden weitere 23.000 Euro aus diesem Fördertopf eingesetzt.
  • Oder kurz gesagt: Die Fördermittel fließen dorthin, wo sie laut Förderbedingungen eingesetzt werden dürfen – nämlich in die Sportstätten.
  • Damit werden genau 200.000 Euro bereits im Haushalt eingeplante städtische Mittel frei und können anschließend in den Umbau der Alten Schule Gladigau fließen.
  • Der Stadtrat hat dieser Umschichtung in seiner außerordentlichen Sitzung am 16.07.2026 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Finanzierungsplan entsprechend anzupassen.
  • Die kurzfristige Entscheidung war notwendig, weil die Bindefrist für die Angebote der Bauleistungen in Gladigau bereits am 17. Juli 2026 endete und zweimal verlängert wurde – zuletzt bis 14.09.2026.  Anschließend mussten die Vergabeverfahren mit der Begründung aufgehoben werden, dass die Finanzierung nicht mehr gesichert ist.
  • Dazu kommt: für das Projekt bewilligte das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (kurz: ALFF) Fördermittel in Höhe von 70.000 Euro. Hierfür stellte das Bauamt am 24.09.2026 einen Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums um ein Jahr bis 30.05.2028, einschließlich der Mittelübertragung.

Damit steht nun auch hinter der Baumaßname Gladigau ein weiteres tiefrotes Fragezeichen, ob und wie diese umgesetzt werden kann.

Schwimmhalle „Am Fuchsbau“: erneut kein Zuschlag bei der „Sportmilliarde“

Ernüchterung herrscht auch bei der dringend notwendigen Modernisierung der Schwimmhalle „Am Fuchsbau“ - rund 8,9 Millionen Euro wird dafür veranschlagt. Eine Finanzierung allein aus städtischen Mitteln? Unmöglich. Bereits im Dezember 2025 hatte der Stadtrat deshalb die Fördermittel-Antragstellung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen. Osterburg erhielt keinen Zuschlag. Ein zweiter Anlauf zeichnete sich im Frühjahr 2026 ab: Im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“. Die Hansestadt reichte fristgerecht eine Projektskizze ein, berücksichtigt wurde das grundsätzlich förderfähige Vorhaben nicht – zu groß war die Nachfrage. Bundesweit gingen fast 1.000 Anträge mit einem Fördervolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro ein. Zur Verfügung stehen aber nur 250 Millionen Euro. Das Programm war damit rund 13-fach überzeichnet. Der Haushaltsausschuss des Bundestages einigte sich auf 195 Schwimmbadsanierungen, drei davon in Sachsen-Anhalt (Sülzetal, Gräfenhainichen und Merseburg) mit einer Fördersumme von rund 6,43 Millionen Euro. Dem gegenüber steht ein gemeldeter Bedarf an 100 Millionen Euro allein in Sachsen-Anhalt.

„Dass unser Antrag trotz der grundsätzlichen Förderfähigkeit nicht berücksichtigt wurde, enttäuscht uns alle – zumal unsere Schwimmhalle auch wichtig für die Landessportschule ist“, sagt Nico Schulz. „Wir geben die Modernisierung des Fuchsbaus deshalb nicht auf“, blickt der Bürgermeister auf einen dritten Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogramms, das über vier Jahre insgesamt eine Milliarde Euro für die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten bereitstellt. Parallel läuft die Prüfung einer Förderung über die IB LSA weiter; hier wurde bereits 2022 ein Antrag gestellt. Im Zuge dessen forderte die IB LSA eine Machbarkeitsstudie, die per Stadtratsbeschluss vom 20.02.2024 in Auftrag gegeben wurde (Kosten: 36.000 Euro; Eigenanteil Osterburg bei 75-prozentiger Förderung: 9.000 Euro).