Königsmark

Die Ortschaft Königsmark stellt sich vor:

Ortsbürgermeister: Enrico Günther
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Guido Hammermeister
Fax: 03937 492850
E-Mail: koenigsmark@osterburg.eu
Einwohner: 344 (Stand 31.12.2023)
Fläche: 3.411 ha
Ortsteile: Königsmark, Rengerslage, Wasmerslage, Wolterslage
Dorfgemeinschaftshaus in: Königsmark, Rengerslage, Wolterslage


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Königsmark mit den Ortsteilen Rengerslage, Wolterslage und Wasmerslage

Königsmark (31.12.2023: 197 Einwohner) liegt etwa sechs Kilometer östlich von Osterburg im Südwesten der Wische-Niederung. Im Westen bilden die Cositte, im Osten die Große Wässerung und der Seegraben die historische Gemarkungsgrenze. Seit Juli 2009 gehört die bis dahin selbständige Gemeinde mit ihren Ortsteilen Rengerslage, Wasmerslage und Wolterslage zur Einheitsgemeinde Osterburg.Dass auch Königsmark einst ein typisches Wischedorf war und über Jahrhunderte nur aus wenigen großen Höfen bestand, ist heute kaum noch zu erahnen, sind doch an der von Osterburg nach Iden verlaufenden Hauptstraße in den letzten zwei Jahrhunderten eine Vielzahl von Gehöften neu entstanden. Die Höfe aus der Gründungszeit befanden sich dagegen hauptsächlich am Weg nach Rohrbeck.

Rengerslage liegt etwa zehn Kilometer nordöstlich von Osterburg im Niederungsgebiet der Wische. Mit 69 Einwohnern (31.12.2023) zählt es zu den kleinen Dörfern der Einheitsgemeinde Osterburg, welcher es seit Juli 2009 angehört. Das 1207 erstmals urkundlich erwähnte Dorf, ist wie auch seine Nachbardörfer Wolterslage, Wasmerslage und Giesenslage schon an seinem Ortsnamen als Gründung jener niederländischen Kolonisten zu erkennen, die von den askanischen Markgrafen im ausgehenden 12. Jhdt. zur Nutzbarmachung der Wische ins Land gerufen wurden. Sie brachten aus ihrer Heimat das Marschhufendorf mit, welches u. a. durch seine weit auseinanderliegenden Gehöfte auffällt, legten Entwässerungsgräben an und errichteten an der Elbe die ersten Deiche. Heute fällt es jedoch teils schwer, die ursprüngliche Struktur dieser Orte zu erkennen. Alte Höfe sind verschwunden, neue - darunter Siedlerstellen aus der Zeit vor und nach 1945 - hinzugekommen. Dies ist auch in Rengerslage der Fall, bildet doch heute der Bereich um die Kirche und das ehemalige Gut mit seiner relativ geschlossenen, kleinteiligen Bebauung einen für die Wische untypischen Dorfkern. Dieser ist aber erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jhdt. entstanden, während sich das eigentliche alte Marschhufendorf in nördlicher Richtung erstreckt.

Wolterslage ist ein langgestrecktes, ehemaliges Marschhufendorf in der Wischeniederung etwa sieben Kilometer nordöstlich von Osterburg.Im Nordwesten geht Wolterslage nahezu unmerklich in das frühere Dorf Rethhausen über, welches wie auch das noch etwa anderthalb Kilometer weiter westlich gelegene Blankensee, bis zu seiner Eingemeindung nach Wolterslage in den 1930er Jahren eine selbständige Gemeinde gewesen ist. Im Westen wird die Wolterslager Feldmark in Teilen durch die Große Wässerung, im Nordosten durch die Beverlake begrenzt. Beide entwässern über den Schöppgraben südlich des Gehrhofs in die Biese. Seit Juli 2009 ist Wolterslage Teil der Einheitsgemeinde Osterburg. Mit 47 Einwohnern (31.12.2023) zählt der Ort zu den kleinsten Dörfern der Gegend.

Wasmerslage liegt etwa sieben Kilometer östlich von Osterburg in der Wische. Passiert man den Ort auf der Landstraße, die Königsmark und Iden verbindet, so ist er kaum als ehemals eigenständiges Dorf auszumachen, zumal er auch nie eine eigene Kirche hatte, sondern seit dem 17. Jhdt. nach Königsmark eingepfarrt ist. Die wenigen historischen Gehöfte, einige jüngere Siedleranwesen sowie ein neu erbauter Hof reihen sich mit weiten Abständen locker entlang der Straße - so wie es früher für die gesamte Wische typisch war. Als ehemaliger Ortsteil von Königsmark ist Wasmerslage seit Juli 2009 Teil der Einheitsgemeinde Osterburg, mit 31 Einwohnern (31.12.2023) zählt es zu deren kleinsten Dörfern.

Bürgermeisterwahl 2025: Beantragung von Wahlscheinen

|   Presse

5 Wege: Persönlich. Schriftlich. Rückseite Wahlbenachrichtigung. QR-Code. Homepage.

Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin am 25.05.2025 (und die evtl. notwendige Stichwahl am 15.06.2025) müssen diejenigen Wahlberechtigten einen Wahlschein beantragen, die per Briefwahl wählen möchten.

Wahlberechtigt ist jeder, der

> Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,

> am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,

> seit mindestens drei Monaten in der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) wohnt und

> nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in dem sie wahlberechtigt sind. Wer eingetragen ist, erhält zwischen dem 13.04.2025 und dem 04.05.2025 eine Wahlbenachrichtigung, auf dem das für ihn maßgebliche Wahllokal angegeben ist. Nur in diesem Wahllokal ist die Stimmabgabe an der Wahlurne möglich.

Wer in einem anderen als dem für ihn vorgesehenen Wahllokal oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt zwingend einen Wahlschein. Mit dem Wahlschein erhält jeder Wähler einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl.

Der Wahlschein kann auf folgenden Wegen beantragt werden:

> durch persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt. Bitte die Wahlbenachrichtigung mitführen. Sofern gewünscht, kann nach Erhalt des Wahlscheins auch direkt vor Ort gewählt werden.

> durch schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. abweichende Versandanschrift).

> durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Zusendung des Wahlscheinantrags an das Einwohnermeldeamt. Bitte auf ausreichende Frankierung achten. Alternativ kann der Wahlscheinantrag persönlich in den Postkasten am Rathaus (Kleiner Markt 7) oder am Verwaltungsgebäude (Ernst-Thälmann-Straße 10) eingeworfen werden.

> durch Scannen des QR-Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet. Sie gelangen nach dem Scannen automatisch zur Antragsseite. Dort nur Ihr Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift eintragen und „absenden“ klicken. Der Wahlscheinantrag gelangt digital in die Wahlbehörde und wird bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code nach einmaliger Nutzung erlischt. Geben Sie Ihre Daten daher sorgsam ein. Die mit dem QR-Code verknüpfte Antragsseite wird am 22.04.2025, 08:00 Uhr freigeschaltet und bleibt bis zum 21.05.2025, 10:00 Uhr aktiv. Danach kann die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen seitens der Wahlbehörde nicht mehr garantiert werden. Von diesem Zeitpunkt an wird empfohlen, den Wahlschein persönlich im Einwohnermeldeamt zu beantragen.

> durch Nutzung der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark). Wer den QR-Code nicht scannen kann, hat die Möglichkeit, seinen Wahlschein über die Homepage zu beantragen. Sie finden hierzu auf der Startseite im oberen rechten Bereich (bzw. in mobiler Ansicht bitten nach unten scrollen) eine entsprechende „Wahlkachel“, nach deren Anklicken Sie durch den Antragsprozess geführt werden. Auch hier gilt, dass die Antragsseite nur bis zum 21.05.2025, 10:00 Uhr, aktiv bleibt.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!

Weitere Nützliche Informationen zur Briefwahl entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen sowie der Wahlbekanntmachung. Beide Bekanntmachungen finden Sie auf der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark) unter dem Pfad: Verwaltung + Politik > Amtliche Bekanntmachungen > Gemeindewahlleiter.

Bei Fragen steht Ihnen die Wahlbehörde unter 03937/492-810 oder unter wahlen@osterburg.de zur Verfügung.

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