Rund 70.000 Haushalte schrieb der Landkreis Stendal mit der Frage an: Sollen Gartenabfälle verbrannt werden dürfen oder nicht? Mit einer Rückmeldequote von etwa 37 Prozent (Stand: 13. April 2025) stimmten 76 Prozent für den Erhalt der Verbrennungsverordnung. Das Verbrennen zwei Mal pro Jahr, im Frühjahr und Herbst, bleibt damit weiterhin erlaubt. "Bei der Eindeutigkeit des Ergebnisses und der Beteiligung bin ich fest davon überzeugt, dass das auch repräsentativ ist. Ich bin sehr zufrieden damit, dass das Ergebnis so deutlich ist. Das war das Ziel, um eine Entscheidung treffen zu können. Aber noch einmal der Appell an jeden: Was verbrannt wird, muss nicht qualmen und dann stört es auch den Nachbarn nicht. Ansonsten können Gartenabfälle auch zwei Mal pro Jahr kostenfrei bei den Recyclinghöfen der ALS abgegeben werden“, betront Landrat Patrick Puhlmann.