Königsmark

Die Ortschaft Königsmark stellt sich vor:

Ortsbürgermeister: Rainer Moser
Stellvertretender Ortsbürgermeister: Fred Stoller
Telefon: 039390 91999
Fax: 03937 492850
E-Mail: koenigsmark@osterburg.eu
Einwohner: 358 (Stand 30.06.2019)
Fläche: 3.411 ha
Ortsteile: Königsmark, Rengerslage, Wasmerslage, Wolterslage
Dorfgemeinschaftshaus in: Königsmark, Rengerslage, Wolterslage


Mitglieder des Ortschaftsrates:

Die Zusammensetzung des Ortschaftsrates sowie Informationen zu den Mitgliedern finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Königsmark mit den Ortsteilen Rengerslage, Wolterslage und Wasmerslage

Königsmark (2015: 210 Einwohner) liegt etwa sechs Kilometer östlich von Osterburg im Südwesten der Wische-Niederung. Im Westen bilden die Cositte, im Osten die Große Wässerung und der Seegraben die historische Gemarkungsgrenze. Seit Juli 2009 gehört die bis dahin selbständige Gemeinde mit ihren Ortsteilen Rengerslage, Wasmerslage und Wolterslage zur Einheitsgemeinde Osterburg.Dass auch Königsmark einst ein typisches Wischedorf war und über Jahrhunderte nur aus wenigen großen Höfen bestand, ist heute kaum noch zu erahnen, sind doch an der von Osterburg nach Iden verlaufenden Hauptstraße in den letzten zwei Jahrhunderten eine Vielzahl von Gehöften neu entstanden. Die Höfe aus der Gründungszeit befanden sich dagegen hauptsächlich am Weg nach Rohrbeck.

Rengerslage liegt etwa zehn Kilometer nordöstlich von Osterburg im Niederungsgebiet der Wische. Mit 85 Einwohnern (2015) zählt es zu den kleinen Dörfern der Einheitsgemeinde Osterburg, welcher es seit Juli 2009 angehört. Das 1207 erstmals urkundlich erwähnte Dorf, ist wie auch seine Nachbardörfer Wolterslage, Wasmerslage und Giesenslage schon an seinem Ortsnamen als Gründung jener niederländischen Kolonisten zu erkennen, die von den askanischen Markgrafen im ausgehenden 12. Jhdt. zur Nutzbarmachung der Wische ins Land gerufen wurden. Sie brachten aus ihrer Heimat das Marschhufendorf mit, welches u. a. durch seine weit auseinanderliegenden Gehöfte auffällt, legten Entwässerungsgräben an und errichteten an der Elbe die ersten Deiche. Heute fällt es jedoch teils schwer, die ursprüngliche Struktur dieser Orte zu erkennen. Alte Höfe sind verschwunden, neue - darunter Siedlerstellen aus der Zeit vor und nach 1945 - hinzugekommen. Dies ist auch in Rengerslage der Fall, bildet doch heute der Bereich um die Kirche und das ehemalige Gut mit seiner relativ geschlossenen, kleinteiligen Bebauung einen für die Wische untypischen Dorfkern. Dieser ist aber erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jhdt. entstanden, während sich das eigentliche alte Marschhufendorf in nördlicher Richtung erstreckt.

Wolterslage ist ein langgestrecktes, ehemaliges Marschhufendorf in der Wischeniederung etwa sieben Kilometer nordöstlich von Osterburg.Im Nordwesten geht Wolterslage nahezu unmerklich in das frühere Dorf Rethhausen über, welches wie auch das noch etwa anderthalb Kilometer weiter westlich gelegene Blankensee, bis zu seiner Eingemeindung nach Wolterslage in den 1930er Jahren eine selbständige Gemeinde gewesen ist. Im Westen wird die Wolterslager Feldmark in Teilen durch die Große Wässerung, im Nordosten durch die Beverlake begrenzt. Beide entwässern über den Schöppgraben südlich des Gehrhofs in die Biese. Seit Juli 2009 ist Wolterslage Teil der Einheitsgemeinde Osterburg. Mit 57Einwohnern (2015) zählt der Ort zu den kleinsten Dörfern der Gegend.

Wasmerslage liegt etwa sieben Kilometer östlich von Osterburg in der Wische. Passiert man den Ort auf der Landstraße, die Königsmark und Iden verbindet, so ist er kaum als ehemals eigenständiges Dorf auszumachen, zumal er auch nie eine eigene Kirche hatte, sondern seit dem 17. Jhdt. nach Königsmark eingepfarrt ist. Die wenigen historischen Gehöfte, einige jüngere Siedleranwesen sowie ein neu erbauter Hof reihen sich mit weiten Abständen locker entlang der Straße - so wie es früher für die gesamte Wische typisch war. Als ehemaliger Ortsteil von Königsmark ist Wasmerslage seit Juli 2009 Teil der Einheitsgemeinde Osterburg, mit 28 Einwohnern (2015) zählt es zu deren kleinsten Dörfern.

Statistische Befragung privater Haushalte in Deutschland

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 | Teilnahme anmelden | mind. 100 Euro Prämie

"Wofür gebe ich eigentlich mein Geld aus?" - Da hilft oft nur ein Haushaltsbuch, um sich einen konkreten Überblick zu verschaffen. Das zu führen - dokumentieren wie viel Budget in Nahrung, Miete, Kredite, Auto, Versicherungen, Handy, Internet, Hobby, Konsumgüter etc. fließt - steht bei vielen Menschen auf der "Mein guter Vorsatz fürs neue Jahr"-Liste. Und genau darum geht es bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (kurz: EVS) der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; alle fünf Jahre. Ab März 2023 werden in Sachsen-Anhalt rund 2.500 private Haushalte befragt. Auf freiwilliger Basis und mindestens 100 Euro Dankeschönprämie. Deutschlandweit sind es etwa 81.000 was unterm Strich 0,2 Prozent aller Haushalte ausmacht.

Wofür werden die erhobenen Daten der EVS genutzt?

Die EVS dient als wichtige Datengrundlage für die Politik, Wissenschaft, Medien und Wirtschaft und nicht zuletzt für die breite Öffentlichkeit. Primärer Zweck und Ziel ist die Bereitstellung einer Datenbasis zur Beurteilung der Einkommens- und Konsumsituation der Bevölkerung. Diese dient der Ermittlung der Wägungsschemata des Verbraucherpreisindex – dem sogenannten Warenkorb - und der Unterstützung der Sozial-, Steuer- und Familienpolitik, sowie für die Armuts- und Reichtumsberichtserstattung der Bundesregierung. Die EVS ist ein wichtiger Baustein zur Berechnung der Inflation und zur Darstellung der Lebenshaltungskosten in Deutschland.

Wie setzt sich die Stichprobe zusammen?

Damit dieser Warenkorb und auch die Einkommenssituation möglichst repräsentativ für die gesamte in Deutschland lebende Bevölkerung ermittelt werden kann, soll die gesamte Breite der Bevölkerung mit dieser Befragung abgedeckt werden. 

- Menschen, die allein leben
- Menschen in Partnerschaften oder Familien
- Berufstätige genauso wie Erwerbslose
- Auszubildende und Studierende
- Menschen im Ruhestand
- Menschen, die in Deutschland geboren wurden oder zugewandert sind
- Haushalte mit niedrigen, mittleren und hohem Einkommen

Was beinhaltet die Befragung?

Die Befragung besteht aus vier Elementen:

1. Haushaltsfragebogen (Wohnsituation, Ausgaben für Miete, Hauskredit, Energie etc.)
2. Personenfragebogen (Anzahl der Mitglieder eines Haushalts etc.)
3. Fragebogen zum Geld- und Sachvermögen (berufliche & finanzielle Situation der Haushaltsmitglieder)
4. Tagebuch mit den täglichen Ausgaben (tägliche Ausgaben wie Nahrung, Kleidung, Bücher, Möbel, Urlaub etc.)

Ein kleiner Teil der in der Stichprobe enthaltenen Haushalte führt zusätzlich kurze Zeit ein sogenanntes Feinaufzeichnungsheft. Darin werden detailliert die Mengen der gekauften Lebensmittel und Getränke festgehalten. Details enthält ein Flyer zur EVS 2023 - als Download unter dem Artikel verfügbar.

Wofür der durchschnittliche Haushalt in Deutschland im Jahr 2018 sein Geld ausgab, zeigt das Konsumvergleichstool des Statistischen Bundesamtes.

Wie kann ich teilnehmen und was bekomme ich dafür?

Als Anerkennung und Dank erhalten die Haushalte für ihre vollständige Teilnahme eine Geldprämie in Höhe von mindestens 100 Euro. Führt ein Haushalt zusätzlich ein Feinaufzeichnungsheft, erhält er dafür 25 Euro extra. Haushalte mit minderjährigen Kindern bekommen einen Bonus in Höhe von 50 Euro.

Wenn Sie an der EVS 2023 teilnehmen möchten, können Sie sich unter evs2023.de/teilnahme anmelden. Oder Sie wenden sich direkt ans: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Dezernat 21 – Bevölkerung, Mikrozensus, Wirtschaftsrechnungen, Merseburger Straße 2, 06110 Halle (Saale) | Telefon: 0800 934 8000 (kostenfrei) | E-Mail: evs@stala.mi.sachsen-anhalt.de

Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Erhoben werden Angaben zu § 2 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte. Die Erteilung der Auskunft ist nach §4 dieses Gesetzes freiwillig.

 

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