Der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Osterburg (Altmark) hat in seiner Sitzung am 8. April 2024 gemäß § 28 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) über dieZulassung der Wahlvorschläge für Stadt- und Ortschaftsratswahlen am 9. Juni 2024 entschieden.