Wasmerslage

Der Ortsteil Wasmerslage stellt sich vor:

Foto: Hansestadt Osterburg

Ortseingang von Wasmerslage

Foto: Hansestadt Osterburg

Pferd in Wasmerslage

Foto: Hansestadt Osterburg

Schöppgraben in Wasmerslage

Wasmerslage liegt etwa sieben Kilometer östlich von Osterburg in der Wische. Passiert man den Ort auf der Landstraße, die Königsmark und Iden verbindet, so ist er kaum als ehemals eigenständiges Dorf auszumachen, zumal er auch nie eine eigene Kirche hatte, sondern seit dem 17. Jhdt. nach Königsmark eingepfarrt ist. Die wenigen historischen Gehöfte, einige jüngere Siedleranwesen sowie ein neu erbauter Hof reihen sich mit weiten Abständen locker entlang der Straße - so wie es früher für die gesamte Wische typisch war. Als ehemaliger Ortsteil von Königsmark ist Wasmerslage seit Juli 2009 Teil der Einheitsgemeinde Osterburg und zählt es zu deren kleinsten Dörfern.


Frühe Geschichte

Wasmerslage wird zwar erst relativ spät - im 14. Jhdt. - urkundlich erwähnt, jedoch ist es wie auch seine Nachbardörfer Wolterslage, Rengerslage und Giesenslage an seinem Ortsnamen als Gründung jener niederländischen Kolonisten zu erkennen, die von den askanischen Markgrafen im ausgehenden 12. Jhdt. zur Nutzbarmachung der Wische ins Land gerufen wurden. Der erste Teil des Ortsnamens bezeichnet einen Personennamen, während der letztere wohl im Sinne von „Grenze/Gebiet“ zu verstehen ist. Die Niederländer brachten aus ihrer Heimat das Marschhufendorf mit, welches durch seine weit auseinanderliegenden Gehöfte auffällt, legten Entwässerungsgräben an und errichteten an der Elbe die ersten Deiche. Wie Wolterslage, Rethhausen und Blankensee zählt Wasmerslage zu den kleineren Wischedörfern - es bestand ursprünglich nur aus fünf Höfen, darunter ein Freihof. Die feudalen Berechtigungen aus den anderen vier Höfen teilten sich im Hochmittelalter und in der frühen Neuzeit verschiedene adlige Familien aus der Umgebung.


Vom 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts

Im 1800 lebten auf den weiterhin nur fünf Höfen insgesamt 69 Menschen. Aber auch in Wasmerslage war der für das 19. Jhdt. typische Anstieg der Einwohnerzahl zu verzeichnen - sie erhöhte sich bis zum Ausgang des Jahrhunderts auf 95 (1895), 1930 waren es sogar 120 Einwohner in nunmehr 20 Haushalten (1895: 13 Haushalte). Vor allem die letzten Jahrzehnte des 19. Jhdt. waren in der Wische durch eine stetig wachsende Zahl von Besitzwechseln bei den Gütern und großen Bauernhöfen geprägt, die in den ersten Jahrzehnten des 20. Jhdt. ihren Höhepunkt erreichte. Nicht selten gelangten Höfe, die oft über Jahrhunderte in Familienbesitz gewesen waren, in neue Hände und teils in den Besitz von Personen, die aus entfernten Gegenden stammten und Grundbesitz oftmals nur als Geldanlage erwarben. Diese Entwicklung lässt sich auch in Wasmerslage beobachten. Das größte der Wasmerslager Bauerngüter, der Freihof Nr. 3 (1913: 116 ha), gelangte zunächst 1861, dann wieder 1914 und wohl um 1930 nochmals in neue Hände. Der zweitgrößte Hof (Nr. 1, 1913: 103 ha) wechselte zwischen 1896 und 1907 fünfmal den Besitzer, unter diesen war auch ein Maurermeister aus Magdeburg. Erst ab 1907 kehrte unter dem Landwirt Heinrich Hüttmann wieder Stabilität ein. Der 79 Hektar (1913) umfassende Ackerhof Nr. 4 erlebte von 1869 bis zur Mitte der 1930er Jahre sogar sieben Besitzwechsel. Nur die beiden anderen kleineren (53 bzw. 50 ha) Ackerhöfe blieben in Familienbesitz, der Hof Nr. 5 allerdings auch nur bis 1934.


Entwicklung während der Nachkriegszeit und in der DDR

Der Zweite Weltkrieg und die anschließenden grundlegenden gesellschaftlichen Umwälzungen stellten auch für Wasmerslage eine bedeutende Zäsur in der Entwicklung des Ortes dar. Neben der notwendigen Unterbringung einer großen Zahl von Evakuierten und später von Flüchtlingen und Vertriebenen veränderte die Bodenreform vom Herbst 1945 das Leben in dem kleinen Wischedorf grundlegend. Zwei der traditionsreichen Höfe wurden enteignet, da sie knapp über 100 Hektar umfassten. Aus dem zugehörigen Grundbesitz wurden 28 Vollsiedlerstellen geschaffen. Hatten 1936 116 Menschen im Dorf gelebt, so waren es im Herbst 1946 164 - ein Zuwachs um mehr als 40 Prozent.

Die 1950er Jahre standen dann ganz im Zeichen der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Mai 1955 wurde auch in Wasmerslage eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft mit den Namen „Friedrich Engels“ gegründet. Dies war bereits eine Genossenschaft vom Typ III, in welche nicht nur die landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch Gebäude sowie das lebende und tote landwirtschaftliche Inventar eingebracht wurden. Von den 1970er Jahren wurde Wasmerslage mit zunächst 5.000, ab 1975 6.000 Plätzen Hauptstandort der innerhalb der Kooperation Iden gegründeten Zwischenbetrieblichen Einrichtung (ZBE Jungrinderaufzucht Wasmerslage, welche ab Mitte der 1970er Jahre insgesamt 7.500 Plätze umfasste und tragende Färsen für die Milchviehanlagen sowie für den Export lieferte. Außerdem bewirtschaftete die Kooperation Iden in den 1980er Jahren mehr als 5.600 Hektar in den Gemarkungen der Gemeinden Iden, Königsmark und Hindenburg.


Entwicklung seit der politischen Wende von 1989/90

Die politische Wende 1989/90 brachte wie allerorts neben der langersehnten politischen Freiheit auch für die Einwohner von Wasmerslage erhebliche Einschnitte im Alltagsleben mit sich. Infolge des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze in der näheren und weiteren Umgebung und im Zusammenspiel mit der allgemeinen demographischen Entwicklung sank auch die Einwohnerzahl im Dorf erheblich, der Rückgang ist bis heute nicht gestoppt. In der Landwirtschaft gibt es insofern Kontinuität, dass die Mesa Agrar GmbH auf dem ehemaligen Gelände der ZBE Wasmerslage eine Schweinemastanlage mit derzeit knapp 11.000 Plätzen betreibt. Dadurch haben einige Wasmerslager Einwohner Arbeitsplätze vor Ort, andererseits gibt es erhebliche Widerstände in der Altgemeinde gegen die Erweiterung dieser Anlage.


Text: Corrie Leitz (Historikerin)
Diese Ortsbeschreibung wurde mit freundlicher Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Tourismusprojektes 2015-2017 erstellt.

Trockenheit im Landkreis Stendal: Verbot der Wasserentnahme

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern und Einschränkung der Grundwassernutzung | gültig ab 22. Juni 2022

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Landkreis Stendal ab sofort ein Wasserentnahmeverbot vorerst bis zum 30. September 2022 oder bis auf Widerruf. Dies regelt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und zur Einschränkung der Nutzung des Grundwassers. Das Dokument ist im Pdf-Format als Anlage unter der Meldung zu finden und tritt am 22. Juni 2022 in Kraft.

Die Regelungen im Einzelnen:

- Es ist somit grundsätzlich nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte zu entnehmen.

- Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden mit dieser Verfügung widerrufen.

- Zusätzlich ist in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr verboten, Wasser aus privaten Brunnen oder dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen, Sportanlagen und Sportplätzen zu entnehmen. Grund dafür ist, dass zu dieser Jahreszeit ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung während der sonnigen Stunden verdunstet. Diese ineffiziente Wasserverwendung führt dazu, dass die Grund- und Oberflächenwasser übermäßig belastet werden, der Gewässerbenutzer jedoch keinen hohen Nutzen daraus zieht.

Grund für das Verbot bzw. die eingeschränkte Nutzung ist die ausgeprägte Niedrigwassersituation in Folge ausbleibender Niederschläge in den aufeinanderfolgenden Jahren 2018 bis 2021, von denen sich die Grund- und Oberflächenwasserstände nicht erholt haben. Eine Verbesserung ist auch in 2022 nicht erkennbar. Vermutlich werden die Wasserstände weiterhin sinken. Ein Abfluss der wenigen Niederschläge in die Gewässer oder gar ins Grundwasser findet nur geringfügig statt. Die überwachten Grundwasserstände liegen auf neuem Allzeittief. Im Rahmen der Gewässeraufsicht führt die untere Wasserbehörde bzw. der zuständige Gewässerunterhaltungsverband Kontrollen an den Gewässern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Der Landkreis bittet darum, mit den vorhandenen Wasser-Ressourcen nachhaltig und sparsam umzugehen.

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Details der Allgemeingefügung zur Wasserentnahme im Lankdreis Stendal. Grafik: Sinah Wiesner