Wolterslage

Der Ortsteil Wolterslage stellt sich vor:

Foto: Corrie Leitz

Kirche in Wolterslage

Foto: Ralf Engelkamp

Straßenansicht von Wolterslage

Foto: Corrie Leitz

Taubenturm in Wolterslage

Wolterslage ist ein langgestrecktes, ehemaliges Marschhufendorf in der Wischeniederung etwa sieben Kilometer nordöstlich von Osterburg. Im Nordwesten geht Wolterslage nahezu unmerklich in das frühere Dorf Rethhausen über, welches wie auch das noch etwa anderthalb Kilometer weiter westlich gelegene Blankensee, bis zu seiner Eingemeindung nach Wolterslage in den 1930er Jahren eine selbständige Gemeinde gewesen ist. Im Westen wird die Wolterslager Feldmark in Teilen durch die Große Wässerung, im Nordosten durch die Beverlake begrenzt. Beide entwässern über den Schöppgraben südlich des Gehrhofs in die Biese. Seit Juli 2009 ist Wolterslage Teil der Einheitsgemeinde Osterburg. Es zählt der Ort zu den kleinsten Dörfern der Gegend.


Wolterslage - eine Gründung niederländischer Kolonisten

Wolterslage ist wie auch seine Nachbardörfer Wasmerslage, Rengerslage und Giesenslage eine Gründung jener niederländischen Kolonisten, die von den askanischen Markgrafen im ausgehenden 12. Jhdt. zur Nutzbarmachung der Wische ins Land gerufen wurden. Sie brachten aus ihrer Heimat das Marschhufendorf mit, welches u. a. durch seine weit auseinanderliegenden Gehöfte auffällt, legten Entwässerungsgräben an und errichteten an der Elbe die ersten Deiche. Heute fällt es teils schwer, die ursprüngliche Struktur dieser Orte zu erkennen. Alte Höfe sind verschwunden, neue - darunter etliche Siedlerstellen aus der Zeit nach 1945 - hinzugekommen. Das ist in Wolterslage nicht anders, zumal es hier bis ins 19. Jahrhundert neben dem Gut nur vier Ackerhöfe gab. Rethhausen und Blankensee waren mit traditionell fünf bis sechs (Rethhausen) bzw. vier Höfen (Blankensee) ebenfalls sehr kleine Dörfer. Auch für sie ist aufgrund der Struktur der Feldmark eine Gründung in der Kolonisationszeit anzunehmen, allerdings setzt die historische Überlieferung für beide Orte erst im 15./16. Jhdt. ein.


Die Dorfkirche in Wolterslage

An die frühe Geschichte des 1232 erstmals urkundlich erwähnten Dorfs Wolterslage erinnert die kleine gotische Backsteinkirche mit ihrem wuchtigen Turm und dem dreiseitig polygonalen Schluss, welche wohl in der zweiten Hälfte des 13. Jhdt. errichtet wurde. Äußerlich eher schlicht und in der Barockzeit sowie zu Beginn des 20. Jhdt. baulich verändert, wartet sie im Innern mit einem spätgotischen Kreuzrippengewölbe und einer Ausstattung hauptsächlich aus der Zeit der Wiederherstellung von 1905 auf, darunter Chorfenstern mit sehenswerten Glasmalereien. Mit dem benachbarten ehemaligen Herrenhaus aus dem 19. Jhdt. bildet die Kirche noch heute ein interessantes historisches Ensemble.


Das Rittergut Wolterslage

Eine ritterliche Familie, die sich nach dem Dorf nannte, ist nicht bekannt. Im 15. Jhdt. hatten verschiedene adlige Familien Besitzungen und Einkünfte im Dorf, der Rittersitz gehörte damals der Familie von Königsmark, die ihren Ursprung im gleichnamigen Nachbardorf hatte. Seit dem 16. Jhdt. wechselten die Besitzer des Guts mehrfach. Von 1618 bis zu Beginn des 19. Jhdt. war das Gut mit kurzer Unterbrechung im Besitz der Familie von Redern, welche seit 1618 auf der Burg Krumke angesessen war. Über die Familie von Bandemer gelangte das Gut im Jahre 1823 an die Familie von Knoblauch auf Osterholz, in deren Besitz es bis 1913 blieb. Sie ließ das heute noch vorhandene relativ schlichte Herrenhaus in Fachwerkbauweise errichten. Außerdem erinnern noch heute große Teile der Ausstattung der Dorfkirche wie das Gestühl, die Westempore mit der 1884 angeschafften Orgel, die Taufe und vor allem die mit Glasmalereien verzierten Chorfenster an die Zeit, als die Familie von Knoblauch als Rittergutsbesitzer auch das Kirchenpatronat Inne hatte.


Wolterslage, Rethhausen und Blankensee vom 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts

Zwei Grundtendenzen des 19. Jhdt. - starkes Bevölkerungswachstum und zunehmende soziale Differenzierung lassen sich in eingeschränktem Maße auch in Wolterslage, Rethhausen und Blankensee nachweisen. Um 1800 hatte Wolterslage 96 Einwohner. Neben dem Gut gab es lediglich vier Bauernhöfe. Außerdem lebten im Dorf sechs sogen. Einlieger(familien), die weder Grundbesitz noch ein Haus ihr Eigen nannten. Bis 1840 erhöhte sich ihre Zahl auf zwölf, die Einwohnerzahl stieg auf 124. Um die Mitte des 19. Jhdt. wurde mit 145 der vorläufige Höchststand erreicht - das entsprach einer Bevölkerungszunahme um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Beginn des Jahrhunderts. In den folgenden Jahrzehnten unterlag die Einwohnerzahl von Wolterslage starken Schwankungen. Während die des Dorfs kontinuierlich zurück ging (1867: 80; 1895: 62), bewegte sie sich auf dem Gut in einem ständigen Auf und Ab zwischen 38 (1871) und 64 (1885), was sicherlich wirtschaftliche Gründe hatte. Die Gesamtzahl erreichte um 1910 ihren Tiefpunkt (1912: 75 Einwohner), stieg jedoch in den beiden folgenden Jahrzehnten nochmals stark an (1930: 103).

In Blankensee war es ähnlich. Um 1800 hatte das Dörfchen nur 38 Einwohner (drei Ganzbauernhöfe, einen Kossatenhof und eine Büdnerstelle). Die höchste Einwohnerzahl wurde kurz vor der Reichsgründung erreicht (1867: 49), danach ging sie bis in die 1930er Jahre kontinuierlich zurück (1885: 38; 1930: 21). Im benachbarten Rethhausen lebten um 1800 59 Einwohner. Ihre Zahl stieg erst seit der Mitte des 19. Jhdt. allmählich bis auf 69 i. J. 1895 an, war in den folgenden Jahrzehnten allerdings größeren Schwankungen unterworfen (1912: 42; 1930: 59). 1936 hatten alle drei Dörfer zusammen 190 Einwohner. Rethhausen und Blankensee waren inzwischen nach Wolterslage eingemeindet worden. Diese Einwohnerentwicklung ist nicht zuletzt auch ein Spiegelbild der instabilen wirtschaftlichen Verhältnisse, waren doch das 19. und die erste Hälfte des 20. Jhdt. in der Wische durch eine stetig wachsenden Zahl von Besitzwechseln bei den Gütern und großen Bauernhöfen geprägt. Nicht selten gelangten Höfe, die oft über Jahrhunderte in Familienbesitz gewesen waren, in neue Hände und teils in den Besitz von Personen, die aus entfernten Gegenden stammten und Grundbesitz oftmals nur als Geldanlage erwarben. Diese Entwicklung lässt sich auch in Wolterslage, Rethhausen und Blankensee beobachten. In Wolterslage gab es zu Beginn der 1920er Jahre neben dem Rittergut insgesamt sieben Höfe mit einer Größe von mehr als fünf Hektar. Das waren die vier seit Jahrhunderten bestehenden Ackerhöfe sowie drei kleinere Höfe, die 1876 aus einem Teil der Flächen eines der Ackerhöfe neu gebildet worden waren. Von den Ackerhöfen war zu Beginn der 1920er Jahre nur noch einer in traditionellem Familienbesitz, alle anderen hatten bereits mehrfache Besitzwechsel erlebt - einer davon zwischen 1868 und 1923 sogar siebzehnmal.

In Blankensee existierten um 1920 drei Acker- und zwei Kossatenhöfe mit Grundbesitz von jeweils mehr als fünf Hektar, die beiden größten umfassten 89 bzw. 86 Hektar. In Rethhausen waren es vier Acker- und zwei Kossatenhöfe. 1913 lagen die Betriebsgrößen der Rethhausener Ackerhöfe zwischen 64 und 84 Hektar. Einer der Blankenseer Ackerhöfe war schon frühzeitig - 1824 - in den Besitz eines der Kossaten gelangt, so dass es auch hier zu einer gewissen Konzentration des Grundbesitzes kam. Zu Beginn des 20. Jhdt. war der Kossatenhof verpachtet, 1914 erwarb der Pächter offenbar beide Höfe eigentümlich, so dass er nunmehr über gut 152 Hektar verfügte. Einer anderer der großen Blankenseer Ackerhöfe (89 ha) hatte allein in dem knappen halben Jahrhundert zwischen 1876 und 1923 acht Besitzwechsel zu verzeichnen. In Rethhausen waren es bei einem Hof in den dreißig Jahren von 1894 bis 1923 fünf. Zu Beginn der 1920er Jahre gab es dort nur noch einen Hof, der in traditionellem Familienbesitz verblieben war. Schon früh im 19. Jhdt. (1823) war einer der Rethhausener Kossatenhöfe in den Besitz eines der dortigen Ackerhöfe gelangt. Am Ausgang des 19. Jhdt. kam es kurzzeitig zu einer weiteren Konzentration von Grundbesitz, als zwei Ackerhöfe in einer Hand vereint waren (1897-1900).

Auch das Wolterslager Gut gelangte zu Beginn des 20. Jhdt. (1913) in neue, nun bürgerliche Hände, die Besitzer wechselten in der Folgezeit mehrfach. Anfang der 1920er Jahre gehörte es einem Hamburger Kaufmann. In Wolterslage hat das Gut im 19. und beginnenden 20. Jhdt. allerdings nie solche wirtschaftliche Dominanz besessen wie in einigen anderen Dörfern, z. B. im benachbarten Rengerslage. Zum Gut gehörten 1867 ca. 190 Hektar. Dem standen 311 Hektar bäuerlicher Grundbesitz gegenüber. Auch in den folgenden Jahrzehnten wurde der Grundbesitz des Guts kaum vermehrt, sondern sogar verkleinert (1913/22: 197 ha; 1945: 124,5 ha). Daher konnten sich neben dem Gut auch andere Höfe hinsichtlich ihres Grundbesitzes weiter entwickeln. So brachte es einer der Ackerhöfe bis zum Beginn des 20. Jhdt. auf immerhin 137 Hektar.


Entwicklung während der Nachkriegszeit und in der DDR

Der Zweite Weltkrieg und die anschließenden grundlegenden gesellschaftlichen Umwälzungen stellten auch für die Gemeinde Wolterslage eine bedeutende Zäsur in der Entwicklung des Ortes dar. Zunächst galt es wie allerorts, eine Vielzahl von Evakuierten, später von Flüchtlingen und Vertriebenen unterzubringen. Die Einwohnerzahl verdoppelte sich dadurch zeitweise nahezu (1936: 190; Okt. 1946: 367). Vor allem auf dem ehemaligen Rittergut, welches damals der Familie Schulze gehörte, herrschte ein ständiges Kommen und Gehen. Insgesamt wurden hier innerhalb eines Jahres etwa 90 Personen untergebracht. Obwohl viele Evakuierte und Flüchtlinge auf dem Gut eine freundliche Aufnahme gefunden hatten, wurden auch die Schulzes im Rahmen der Bodenreform als Großbauern enteignet, da der Besitz mehr als 100 Hektar umfasste (124,5 ha). Anfang Januar 1946 musste die Familie Wolterslage endgültig verlassen. Ebenfalls enteignet wurde ein 160 Hektar großer Hof, welcher der Kölner Familie Fremerey gehörte. Aus dem Grundbesitz dieser beiden Wirtschaften wurden 25 Voll- und zwei Kleinsiedlerstellen geschaffen. Etliche der Neubauernhäuser sind noch heute im Ortsbild erkennbar.

Die 1950er Jahre standen auf dem Lande ganz im Zeichen der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft. Auch in Wolterslage wurde im Frühjahr 1954 eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft mit den Namen „7. Oktober“ gegründet. Dies war bereits eine Genossenschaft vom Typ III, in welche nicht nur die landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch Gebäude sowie das lebende und tote landwirtschaftliche Inventar eingebracht wurden. Unter erheblichem politischem Druck gründeten die verbliebenen Einzelbauern im sogen. „Sozialistischen Frühling“ des Jahres 1960 die LPG „Schwarze Erde“. Mit dem Typ I wählten sie dabei das kleinstmögliche „Übel“, denn hierbei wurde nur der Boden gemeinsam bewirtschaftet. Später mussten jedoch auch diese Bauern der Typ III-Genossenschaft beitreten. Seit der zweiten Hälfte der 1960er Jahre war die Wolterslager LPG dann mit jenen von Königsmark, Gethlingen, Hindenburg, Rengerslage und Iden sowie den in Rengerslage und Iden befindlichen volkseigenen Gütern in einer Kooperationsgemeinschaft vereint. Die Kooperationen wurden in den folgenden Jahrzehnten ausgebaut und vertieft, die einzelnen Genossenschaften spezialisierten sich in deren Rahmen auf Tier- oder Pflanzenproduktion.


Entwicklung seit der politischen Wende von 1989/90

Die politische Wende 1989/90 brachte wie allerorts neben der langersehnten politischen Freiheit auch für die Einwohner von Wolterslage erhebliche Einschnitte im Alltagsleben mit sich. Der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze in der näheren und weiteren Umgebung wie auch die allgemeine demographische Entwicklung - insbesondere die drastisch verringerte Geburtenrate - führten zu einem erheblichen Rückgang der Einwohnerzahl im Dorf, welcher bis heute anhält. Andererseits siedelten sich einige gewerbliche Unternehmungen an. Hier ist vor allem der bis vor kurzem präsente Reitergasthof mit Übernachtungsmöglichkeiten zu nennen, für welchen derzeit ein neuer Besitzer gesucht wird. Die ruhige Lage mitten in der Natur ist für die Wolterslager einer der Gründe, ihrem Dorf die Treue zu halten. Sicherlich ebenso wichtig ist das intakte und aktive Dorfleben, welches vor allem Kultur- und Sportverein der Altgemeinde Königsmark immer wieder neue Impulse erhält.


Text: Corrie Leitz (Historikerin)
Diese Ortsbeschreibung wurde mit freundlicher Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Tourismusprojektes 2015-2017 erstellt.

Beschlüsse des Stadtrates vom 5. Juli 2022

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Verkauf Wohngebiet Osterburg Nord | Zuschuss Kirchensanierung St. Nicolai | 2. Entwurf Flächennutzungsplan | 30.000-Euro-Spende | Brandschutz-Investitionen | Besetzung Arbeitsgruppe Klimaschutz u.m.

Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) fasste in seiner Sitzung am 5. Juli 2022 verschiedene Beschlüsse, die hier kurz zusammengefasst sind.

TOP 7: Zuschuss für die Kirchensanierung St. Nicolai Osterburg

Seit 834 Jahren thront die Stadtkirche St. Nicolai über den Dächern von Osterburg; 1188 als kreuzförmige romanische Feldsteinbasilika vom Grafen Heinrich I. von Osterburg erbaut und Wahrzeichen unserer Stadt. Damit das so bleibt, muss sie saniert werden. Drei Bauabschnitte hat die evangelische Kirchengemeinde dafür vorgesehen. Die Arbeiten am Turm sind erledigt. Nun soll es an der Fassade weitergehen. Die Kirche St. Nicolai befindet sich im Fördergebiet „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ der Hansestadt Osterburg (Altmark). Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2022 einen Zuschuss für die Kirchensanierung in Höhe von 30.000 Euro beschlossen.

Hintergrund zur Kirchensanierung in der Volksstimme Osterburg:
https://www.volksstimme.de/lokal/osterburg/mit-dem-turm-geht-es-los-osterburger-nicolaikirche-soll-komplett-saniert-werden-2016388

TOP 8 + 9: Beschluss über die Abwägung der Ergänzungssatzung Krevese, Gänseberg/Am Weingarten

Durch einen Beschluss des Stadtrates am 5. Juli 2022 wird es möglich sein, dass in Krevese zwei neue Eigenheime gebaut werden können. Und zwar Am Gänseberg/Am Weingarten auf zwei Nachbargrundstücken. Nötig dafür war eine sogenannte Ergänzungssatzung, um die baurechtlichen Grundlagen zu schaffen. Denn die Flächen lagen bis dato im sogenannten Außenbereich.

TOP 10: Abwägungsbeschluss zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes

Dem 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes (kurz: FNP) der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) hat der Stadtrat am 5. Juli 2022 mit großer Mehrheit zugestimmt. Im Vorfeld gab es dazu regen Austausch, auch in den Ausschüssen und Ortschaften mit den Einwohner/innen. Unter anderem konnten große Befürchtungen der Dobbruner/innen glaubhaft ausgeräumt werden. Diese entstanden, weil nur der Ortskern im FNP als Mischgebiet (und demzufolge für z. B. Wohnbau) ausgewiesen ist. Über verschiedene Satzungsinstrumente, siehe TOP 8 + 9, können auch Festlegungen im FNP weiterhin flexibel beraten und abgewogen werden. Sprich: Wohnbau möglich gemacht werden, auch wenn dies nicht im FNP festgeschrieben ist.

Was ist der Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan ist der Bauleitplan für die gesamte Einheitsgemeinde. Er hat die Aufgabe, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung darzustellen, z. B. Wohnbaufläche, Gewerbefläche, Grünfläche, Verkehrsfläche u. a. m. Der Flächennutzungsplan wird auch als der "vorbereitende" Bauleitplan bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, dass Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem der Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z. B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Wohnbaufläche dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans regelt sich nach dem BauGB. Es ist ein Planverfahren mit allen Schritten erforderlich, und bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Landesverwaltungsamt Halle). > Link: Alles zum Flächennutzungsplan der Hansestadt Osterburg (Altmark).

TOP 11: Beschluss zur Annahme einer Spende des Vereins der Freunde und Förderer der Feuerwehr Osterburg e. V.

Herzlichen Dank liebe Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Osterburg e.V. Durch euer großes Engagement und eine Spende über 30.000 Euro steht den Kamerad/innen bald wieder ein Logistik-LKW zur Verfügung. Nach dem erfolgten Kauf beabsichtigt der Verein, das Fahrzeug im Rahmen einer Spende noch im Jahr 2022 an die Hansestadt Osterburg (Altmark) als Träger des Brandschutzes zu übertragen. Zukünftig soll es dann als Logistik-LKW durch den Förderverein, aber auch zum Transport von feuerwehrtechnischem Material durch die Gerätewarte genutzt werden.

Informationen zum Verein
https://www.feuerwehr-osterburg.de/f%C3%B6rderverein/

TOP 12 + 13: Aufnahme eines Kredites für Investitionsmaßnahmen im Bereich Brandschutz

Der Stadtrat stimmte am 5. Juli 2022 der Aufnahme eines Kredits in Höhe von 410.000 Euro (2,53 Prozent Zinsen) zu, um folgende Investitionen vornehmen zu können: Die Freiwillige Feuerwehr Meseberg braucht für ein Löschgruppenfahrzeug 10 (kurz: LF10) eine Unterbringungsmöglichkeit. Das Fahrzeug ist laut Risiko- und Gefährdungsanalyse vom 17. November 2016 notwendig und kommt aus dem Bestand der Freiwilligen Feuerwehr Osterburg. Es ist der Anbau einer Fahrzeughalle an das bestehende Gerätehaus erforderlich, da die alte Halle in Größe und Höhe nicht den Anforderungen entspricht. Für das Feuerwehrgerätehaus in Osterburg ist zur Unterbringung der Netzersatzanlage (Notfall-Stromversorgung) sowie zur Lagerung von Bindemitteln und anderer Stoffe der Bau einer Kaltlagerhalle erforderlich.

TOP 14: Besetzung der Arbeitsgruppe „Klimaschutz“

Laut Beschluss des Stadtrates vom 29. März 2022 soll zur Erarbeitung der Grundlagen eines Klimaschutzkonzeptes für die Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) eine Arbeitsgruppe aus Bürger/innen und Bürger gegründet werden. Im Mitteilungs-und Amtsblatt sowie in den Gremien des Stadtrates wurde ein Aufruf zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe veröffentlicht. Mitglieder sind:

- Katrin Ballach, Osterburg
- Anett Hoppe, Krumke
- Torsten Röder, Dobbrun
- Carola Thomsen, Düsedau
- Konrad Behrens, Osterburg
- Prof. Dr. Otto Kaufmann, Gladigau
- Heiko Ploewka, Zedau
- Torsten Werner, Wasmerslage, Vorsitzender des Stadtrates
- Matthias Köberle, Osterburg, Bauamtsleiter

Im weiteren Ablauf des Verfahrens werden in Abstimmung mit den genannten Bürgerinnen und Bürgern Termine für die Beratungen festgelegt. Ziel für die Einbringung der Beratungsergebnisse in die Gremien des Stadtrates ist zum Ende dieses Jahres.

TOP 19 – Nicht öffentlicher Teil – Grundstücksangelegenheit Wohngebiet Osterburg Nord

In seiner Sitzung am 5. Juli 2022 beschloss der Stadtrat den Verkauf einer 3,2 Hektar großen Fläche zur Errichtung eines Wohngebiets im Osterburger Norden zum Kaufpreis in Höhe von 300.000 Euro. Dort könnten nach Erschließung der Grundstücke 40 Einfamilienhäuser entstehen. Den Zuschlag erhielt die Firma AKH GmbH aus Hannover. Nach Eigentumsübergang ist der Käufer verpflichtet innerhalb von max. zwei Jahren einen rechtskräftigen Bebauungsplan vorzulegen. Nach max. zwei weiteren Jahren muss mit dem Bau der Erschließungsmaßnahmen begonnen werden. Erschließung heißt: Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, Parzellierung und anschließende Vermarktung. Die Einfamilienhäuser können dann individuell errichtet werden. Wo finde ich die Sitzungen und Unterlagen des Stadtrates und Ausschüsse?

Wo finde ich die Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und entsprechende Unterlagen?

Alle Sitzungen der Ausschüsse, des Stadtrates und der Ortschaften mit Tagesordnungspunkten und Erklärungen des Sachverhalts finden Sie im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Osterburg (Altmark).

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