Wolterslage

Der Ortsteil Wolterslage stellt sich vor:

Foto: Corrie Leitz

Kirche in Wolterslage

Foto: Ralf Engelkamp

Straßenansicht von Wolterslage

Foto: Corrie Leitz

Taubenturm in Wolterslage

Wolterslage ist ein langgestrecktes, ehemaliges Marschhufendorf in der Wischeniederung etwa sieben Kilometer nordöstlich von Osterburg. Im Nordwesten geht Wolterslage nahezu unmerklich in das frühere Dorf Rethhausen über, welches wie auch das noch etwa anderthalb Kilometer weiter westlich gelegene Blankensee, bis zu seiner Eingemeindung nach Wolterslage in den 1930er Jahren eine selbständige Gemeinde gewesen ist. Im Westen wird die Wolterslager Feldmark in Teilen durch die Große Wässerung, im Nordosten durch die Beverlake begrenzt. Beide entwässern über den Schöppgraben südlich des Gehrhofs in die Biese. Seit Juli 2009 ist Wolterslage Teil der Einheitsgemeinde Osterburg. Es zählt der Ort zu den kleinsten Dörfern der Gegend.


Wolterslage - eine Gründung niederländischer Kolonisten

Wolterslage ist wie auch seine Nachbardörfer Wasmerslage, Rengerslage und Giesenslage eine Gründung jener niederländischen Kolonisten, die von den askanischen Markgrafen im ausgehenden 12. Jhdt. zur Nutzbarmachung der Wische ins Land gerufen wurden. Sie brachten aus ihrer Heimat das Marschhufendorf mit, welches u. a. durch seine weit auseinanderliegenden Gehöfte auffällt, legten Entwässerungsgräben an und errichteten an der Elbe die ersten Deiche. Heute fällt es teils schwer, die ursprüngliche Struktur dieser Orte zu erkennen. Alte Höfe sind verschwunden, neue - darunter etliche Siedlerstellen aus der Zeit nach 1945 - hinzugekommen. Das ist in Wolterslage nicht anders, zumal es hier bis ins 19. Jahrhundert neben dem Gut nur vier Ackerhöfe gab. Rethhausen und Blankensee waren mit traditionell fünf bis sechs (Rethhausen) bzw. vier Höfen (Blankensee) ebenfalls sehr kleine Dörfer. Auch für sie ist aufgrund der Struktur der Feldmark eine Gründung in der Kolonisationszeit anzunehmen, allerdings setzt die historische Überlieferung für beide Orte erst im 15./16. Jhdt. ein.


Die Dorfkirche in Wolterslage

An die frühe Geschichte des 1232 erstmals urkundlich erwähnten Dorfs Wolterslage erinnert die kleine gotische Backsteinkirche mit ihrem wuchtigen Turm und dem dreiseitig polygonalen Schluss, welche wohl in der zweiten Hälfte des 13. Jhdt. errichtet wurde. Äußerlich eher schlicht und in der Barockzeit sowie zu Beginn des 20. Jhdt. baulich verändert, wartet sie im Innern mit einem spätgotischen Kreuzrippengewölbe und einer Ausstattung hauptsächlich aus der Zeit der Wiederherstellung von 1905 auf, darunter Chorfenstern mit sehenswerten Glasmalereien. Mit dem benachbarten ehemaligen Herrenhaus aus dem 19. Jhdt. bildet die Kirche noch heute ein interessantes historisches Ensemble.


Das Rittergut Wolterslage

Eine ritterliche Familie, die sich nach dem Dorf nannte, ist nicht bekannt. Im 15. Jhdt. hatten verschiedene adlige Familien Besitzungen und Einkünfte im Dorf, der Rittersitz gehörte damals der Familie von Königsmark, die ihren Ursprung im gleichnamigen Nachbardorf hatte. Seit dem 16. Jhdt. wechselten die Besitzer des Guts mehrfach. Von 1618 bis zu Beginn des 19. Jhdt. war das Gut mit kurzer Unterbrechung im Besitz der Familie von Redern, welche seit 1618 auf der Burg Krumke angesessen war. Über die Familie von Bandemer gelangte das Gut im Jahre 1823 an die Familie von Knoblauch auf Osterholz, in deren Besitz es bis 1913 blieb. Sie ließ das heute noch vorhandene relativ schlichte Herrenhaus in Fachwerkbauweise errichten. Außerdem erinnern noch heute große Teile der Ausstattung der Dorfkirche wie das Gestühl, die Westempore mit der 1884 angeschafften Orgel, die Taufe und vor allem die mit Glasmalereien verzierten Chorfenster an die Zeit, als die Familie von Knoblauch als Rittergutsbesitzer auch das Kirchenpatronat Inne hatte.


Wolterslage, Rethhausen und Blankensee vom 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts

Zwei Grundtendenzen des 19. Jhdt. - starkes Bevölkerungswachstum und zunehmende soziale Differenzierung lassen sich in eingeschränktem Maße auch in Wolterslage, Rethhausen und Blankensee nachweisen. Um 1800 hatte Wolterslage 96 Einwohner. Neben dem Gut gab es lediglich vier Bauernhöfe. Außerdem lebten im Dorf sechs sogen. Einlieger(familien), die weder Grundbesitz noch ein Haus ihr Eigen nannten. Bis 1840 erhöhte sich ihre Zahl auf zwölf, die Einwohnerzahl stieg auf 124. Um die Mitte des 19. Jhdt. wurde mit 145 der vorläufige Höchststand erreicht - das entsprach einer Bevölkerungszunahme um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Beginn des Jahrhunderts. In den folgenden Jahrzehnten unterlag die Einwohnerzahl von Wolterslage starken Schwankungen. Während die des Dorfs kontinuierlich zurück ging (1867: 80; 1895: 62), bewegte sie sich auf dem Gut in einem ständigen Auf und Ab zwischen 38 (1871) und 64 (1885), was sicherlich wirtschaftliche Gründe hatte. Die Gesamtzahl erreichte um 1910 ihren Tiefpunkt (1912: 75 Einwohner), stieg jedoch in den beiden folgenden Jahrzehnten nochmals stark an (1930: 103).

In Blankensee war es ähnlich. Um 1800 hatte das Dörfchen nur 38 Einwohner (drei Ganzbauernhöfe, einen Kossatenhof und eine Büdnerstelle). Die höchste Einwohnerzahl wurde kurz vor der Reichsgründung erreicht (1867: 49), danach ging sie bis in die 1930er Jahre kontinuierlich zurück (1885: 38; 1930: 21). Im benachbarten Rethhausen lebten um 1800 59 Einwohner. Ihre Zahl stieg erst seit der Mitte des 19. Jhdt. allmählich bis auf 69 i. J. 1895 an, war in den folgenden Jahrzehnten allerdings größeren Schwankungen unterworfen (1912: 42; 1930: 59). 1936 hatten alle drei Dörfer zusammen 190 Einwohner. Rethhausen und Blankensee waren inzwischen nach Wolterslage eingemeindet worden. Diese Einwohnerentwicklung ist nicht zuletzt auch ein Spiegelbild der instabilen wirtschaftlichen Verhältnisse, waren doch das 19. und die erste Hälfte des 20. Jhdt. in der Wische durch eine stetig wachsenden Zahl von Besitzwechseln bei den Gütern und großen Bauernhöfen geprägt. Nicht selten gelangten Höfe, die oft über Jahrhunderte in Familienbesitz gewesen waren, in neue Hände und teils in den Besitz von Personen, die aus entfernten Gegenden stammten und Grundbesitz oftmals nur als Geldanlage erwarben. Diese Entwicklung lässt sich auch in Wolterslage, Rethhausen und Blankensee beobachten. In Wolterslage gab es zu Beginn der 1920er Jahre neben dem Rittergut insgesamt sieben Höfe mit einer Größe von mehr als fünf Hektar. Das waren die vier seit Jahrhunderten bestehenden Ackerhöfe sowie drei kleinere Höfe, die 1876 aus einem Teil der Flächen eines der Ackerhöfe neu gebildet worden waren. Von den Ackerhöfen war zu Beginn der 1920er Jahre nur noch einer in traditionellem Familienbesitz, alle anderen hatten bereits mehrfache Besitzwechsel erlebt - einer davon zwischen 1868 und 1923 sogar siebzehnmal.

In Blankensee existierten um 1920 drei Acker- und zwei Kossatenhöfe mit Grundbesitz von jeweils mehr als fünf Hektar, die beiden größten umfassten 89 bzw. 86 Hektar. In Rethhausen waren es vier Acker- und zwei Kossatenhöfe. 1913 lagen die Betriebsgrößen der Rethhausener Ackerhöfe zwischen 64 und 84 Hektar. Einer der Blankenseer Ackerhöfe war schon frühzeitig - 1824 - in den Besitz eines der Kossaten gelangt, so dass es auch hier zu einer gewissen Konzentration des Grundbesitzes kam. Zu Beginn des 20. Jhdt. war der Kossatenhof verpachtet, 1914 erwarb der Pächter offenbar beide Höfe eigentümlich, so dass er nunmehr über gut 152 Hektar verfügte. Einer anderer der großen Blankenseer Ackerhöfe (89 ha) hatte allein in dem knappen halben Jahrhundert zwischen 1876 und 1923 acht Besitzwechsel zu verzeichnen. In Rethhausen waren es bei einem Hof in den dreißig Jahren von 1894 bis 1923 fünf. Zu Beginn der 1920er Jahre gab es dort nur noch einen Hof, der in traditionellem Familienbesitz verblieben war. Schon früh im 19. Jhdt. (1823) war einer der Rethhausener Kossatenhöfe in den Besitz eines der dortigen Ackerhöfe gelangt. Am Ausgang des 19. Jhdt. kam es kurzzeitig zu einer weiteren Konzentration von Grundbesitz, als zwei Ackerhöfe in einer Hand vereint waren (1897-1900).

Auch das Wolterslager Gut gelangte zu Beginn des 20. Jhdt. (1913) in neue, nun bürgerliche Hände, die Besitzer wechselten in der Folgezeit mehrfach. Anfang der 1920er Jahre gehörte es einem Hamburger Kaufmann. In Wolterslage hat das Gut im 19. und beginnenden 20. Jhdt. allerdings nie solche wirtschaftliche Dominanz besessen wie in einigen anderen Dörfern, z. B. im benachbarten Rengerslage. Zum Gut gehörten 1867 ca. 190 Hektar. Dem standen 311 Hektar bäuerlicher Grundbesitz gegenüber. Auch in den folgenden Jahrzehnten wurde der Grundbesitz des Guts kaum vermehrt, sondern sogar verkleinert (1913/22: 197 ha; 1945: 124,5 ha). Daher konnten sich neben dem Gut auch andere Höfe hinsichtlich ihres Grundbesitzes weiter entwickeln. So brachte es einer der Ackerhöfe bis zum Beginn des 20. Jhdt. auf immerhin 137 Hektar.


Entwicklung während der Nachkriegszeit und in der DDR

Der Zweite Weltkrieg und die anschließenden grundlegenden gesellschaftlichen Umwälzungen stellten auch für die Gemeinde Wolterslage eine bedeutende Zäsur in der Entwicklung des Ortes dar. Zunächst galt es wie allerorts, eine Vielzahl von Evakuierten, später von Flüchtlingen und Vertriebenen unterzubringen. Die Einwohnerzahl verdoppelte sich dadurch zeitweise nahezu (1936: 190; Okt. 1946: 367). Vor allem auf dem ehemaligen Rittergut, welches damals der Familie Schulze gehörte, herrschte ein ständiges Kommen und Gehen. Insgesamt wurden hier innerhalb eines Jahres etwa 90 Personen untergebracht. Obwohl viele Evakuierte und Flüchtlinge auf dem Gut eine freundliche Aufnahme gefunden hatten, wurden auch die Schulzes im Rahmen der Bodenreform als Großbauern enteignet, da der Besitz mehr als 100 Hektar umfasste (124,5 ha). Anfang Januar 1946 musste die Familie Wolterslage endgültig verlassen. Ebenfalls enteignet wurde ein 160 Hektar großer Hof, welcher der Kölner Familie Fremerey gehörte. Aus dem Grundbesitz dieser beiden Wirtschaften wurden 25 Voll- und zwei Kleinsiedlerstellen geschaffen. Etliche der Neubauernhäuser sind noch heute im Ortsbild erkennbar.

Die 1950er Jahre standen auf dem Lande ganz im Zeichen der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft. Auch in Wolterslage wurde im Frühjahr 1954 eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft mit den Namen „7. Oktober“ gegründet. Dies war bereits eine Genossenschaft vom Typ III, in welche nicht nur die landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch Gebäude sowie das lebende und tote landwirtschaftliche Inventar eingebracht wurden. Unter erheblichem politischem Druck gründeten die verbliebenen Einzelbauern im sogen. „Sozialistischen Frühling“ des Jahres 1960 die LPG „Schwarze Erde“. Mit dem Typ I wählten sie dabei das kleinstmögliche „Übel“, denn hierbei wurde nur der Boden gemeinsam bewirtschaftet. Später mussten jedoch auch diese Bauern der Typ III-Genossenschaft beitreten. Seit der zweiten Hälfte der 1960er Jahre war die Wolterslager LPG dann mit jenen von Königsmark, Gethlingen, Hindenburg, Rengerslage und Iden sowie den in Rengerslage und Iden befindlichen volkseigenen Gütern in einer Kooperationsgemeinschaft vereint. Die Kooperationen wurden in den folgenden Jahrzehnten ausgebaut und vertieft, die einzelnen Genossenschaften spezialisierten sich in deren Rahmen auf Tier- oder Pflanzenproduktion.


Entwicklung seit der politischen Wende von 1989/90

Die politische Wende 1989/90 brachte wie allerorts neben der langersehnten politischen Freiheit auch für die Einwohner von Wolterslage erhebliche Einschnitte im Alltagsleben mit sich. Der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze in der näheren und weiteren Umgebung wie auch die allgemeine demographische Entwicklung - insbesondere die drastisch verringerte Geburtenrate - führten zu einem erheblichen Rückgang der Einwohnerzahl im Dorf, welcher bis heute anhält. Andererseits siedelten sich einige gewerbliche Unternehmungen an. Hier ist vor allem der bis vor kurzem präsente Reitergasthof mit Übernachtungsmöglichkeiten zu nennen, für welchen derzeit ein neuer Besitzer gesucht wird. Die ruhige Lage mitten in der Natur ist für die Wolterslager einer der Gründe, ihrem Dorf die Treue zu halten. Sicherlich ebenso wichtig ist das intakte und aktive Dorfleben, welches vor allem Kultur- und Sportverein der Altgemeinde Königsmark immer wieder neue Impulse erhält.


Text: Corrie Leitz (Historikerin)
Diese Ortsbeschreibung wurde mit freundlicher Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Tourismusprojektes 2015-2017 erstellt.

Regionaler Glasfaserausbau in der Einheitsgemeinde

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Update zu den Plänen des Anbieters DNS:NET

"Für alle - nur das kann Ziel beim Glasfaserausbau sein. Kein Haushalt, egal ob im Dorf oder in der Stadt, darf unberücksichtigt bleiben. Leider kommen beim aktuell laufenden geförderten Ausbau über den Zweckverband Breitband Altmark nicht automatisch alle Einwohner ans Glasfasernetz – nur die sogenannten ‘weißen Flecken‘ werden versorgt. DNS:NET ist mit der Absicht auf uns zugekommen, flächendeckend auch die ‘schwarzen Flecken‘ mit hochmodernen Anschlüssen auszurüsten. Und ich freue mich sehr über die Chance, den Ausbau mit einem Kooperationspartner voranzutreiben, der mit großer Expertise und regionalem Engagement die Altmark versorgt. Passiert das nicht, bleibt Digitalisierung; bleiben die damit verbundenen Chancen und Perspektiven für ländliche Regionen; weiterhin nur Utopie. Wir brauchen aber konkret Machbares. Zum Arbeiten. Zum Lernen. Zum Kommunizieren. Zum Dranbleiben", schildert Bürgermeister Nico Schulz die Situation beim Glasfaserausbau in und um Osterburg.

DNS:NET ist seit Herbst 2021 in der Vorvermarktungsphase, um auch nicht geförderte Anschlüsse mit Übertragungsgeschwindigkeiten ab 30 Mbit/s auf Glasfaser umzurüsten, ohne dass die Haushalte dafür zahlen müssen. Das erfordere eine gewisse Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit, erklärte kürzlich DNS:NET-Unternehmensrepräsentant Hardy Heine im Osterburger Rathaus. Sprich: 50 Prozent der potenziellen Anschlussnehmer müssen sich im Vorfeld der Großinvestition für Glasfaser entscheiden; einen Vorvertrag abschließen. „In einigen Dörfern liegen wir inzwischen bei 40 Prozent und kanpp darüber.“ Es sei nun der Endspurt angesagt. Ist die Entscheidung gefallen, könne es schnell, "bis Ende des Jahres in der Kernstadt und ausgesuchten Ortsteilen, wo die Quote passt" losgehen. Und dann Schritt für Schritt in weiteren Orten. Aus zwei Jahrzehnten Erfahrung im regionalen Glasfaserausbau wisse er: "Wenn Fakten geschaffen sind und tatsächlich gebaut wird, motiviert dies weitere Menschen, den Anschluss ans schnelle Internet nicht zu verpassen."

Fragen und Antworten rund um DNS:NET

Wer ist DNS:NET?

DNS:NET ist Spezialist für die Erschließung von Regionen ohne (schnelles) Internet; baut und betreibt Breitbandnetze auf Basis von Glasfaser. Das Unternehmen wurde 1998 in Brandenburg gegründet und gehört zu den Full-Service Netzbetreibern in Deutschland mit Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Für Privatkunden bietet die DNS:NET als regionaler Breitbandversorger  komplette Telefon-, Internet- und TV-Anschlüsse über Glasfaser an. Alle Informationen unter www.dns-net.de oder www.einfach-schneller.net

Was ist Glasfaser?

Mikrofeine Fasern aus Quarzglas oder Kunststoff werden als Lichtwellenleiter in Kabeln gebündelt und können so Daten über weite Strecken nahezu mit Lichtgeschwindigkeit übertragen. Im Vergleich zur elektrischen Übertragung auf den Kupferkabeln des Telefonnetzes sinkt die Datenrate bei Glasfaser nicht mehr mit zunehmender Kabellänge, sondern bleibt immer bei 100%. Glasfaserkabel sind robust, unempfindlich gegen Feuchtigkeit, Blitzschlag oder elektromagnetische Impulse. Die Datenmenge pro Sekunde lässt sich fast unbegrenzt steigern. Da die Übertragung der Lichtsignale ohne Strom erfolgt, sind Glasfaserkabel umweltfreundlicher als herkömmliche Kupferleitungen und es entsteht keinerlei schädliche Strahlung.

Was bedeutet FTTH?

FTTH ist die Abkürzung für „Fiber To The Home“ – also „Glasfaser bis in den Wohnraum“. Das Haus wird über ein eigenes Glasfaserkabel mit dem Glasfaser-Hauptstrang an der Straße verbunden und erhält damit einen durchgehenden Higspeed-Anschluss mit den derzeit schnellsten  Geschwindigkeiten.

Warum brauche ich Glasfaser?

Schnelles Internet gehört heute ebenso zur Grundversorgung jedes Haushalts wie Wasser, Strom und Heizung. Ein Glasfaser-Hausanschluss steht nicht nur für ultraschnelles Surfen, Telefonieren und Fernsehen in brillanter Qualität, sondern ermöglicht auch reibungslose Videokonferenzen im Home-Office, Nutzung von Cloud-Diensten, Telemedizin, Digitales Lernen, Haustechnik-Steuerung und vieles mehr. FTTH ist die einzige störungsresistente Technologie, die eine Datenübertragung im Gigabit-Bereich mit einer hohen Upload-Geschwindigkeit ermöglicht. Darüber hinaus ist Glasfaser deutlich stabiler und nachhaltiger, als das herkömmliche Kupferkabel.

Wann ist Baubeginn? Wann ist mit dem Anschluss aller Ortsteile zu rechnen?

Der Baubeginn ist abhängig von einer erfolgreichen Vorvermarktungsphase. Eine so große Infrastrukturmaßnahme wie der Bau eines flächendeckenden Glasfasernetzes ist nur wirtschaftlich leistbar, wenn sich genug Bürger beteiligen und einen entsprechenden Anschluss bei der DNS:NET buchen. Wenn zum vorher festgelegten Stichtag 50 % der benötigten Vorverträge abgeschlossen wurden, beginnt bei DNS:NET die 8 – 12-wöchige Planungsphase. Parallel dazu können innerhalb der Nachfragebündelung weiterhin Vorverträge abgeschlossen werden. Danach starten die Bauarbeiten, die in der Regel innerhalb eines Jahres abgeschlossen sind. Die gebuchten Glasfaser-Hausanschlüsse

werden aber bereits während der Bauphase aktiviert, sobald dies technisch möglich ist.

Was passiert mit den Altanschlüssen, insbesondere wenn ich jetzt keinen Vertrag über Glasfaser schließe?

Da es sich beim Glasfaserausbau um eine völlig neue Infrastruktur handelt, und außerdem die Teilnehmeranschlussleitung, d.h. das Kupferkabel in jedes Haus mit der TAE-Dose (Telefondose) Eigentum der Deutschen Telekom ist, gibt es an den Altanschlüssen keine Veränderungen. Hier findet kein Rückbau oder ähnliches statt. Die bestehenden Anschlüsse über die Kupferleitungen des Telefonnetzes funktionieren also weiterhin und bleiben vom Glasfaserausbau unberührt. Ein existierender DSL-Anschluss über Kupferkabel (CuDA-Anschluss) hat somit auch weiterhin entsprechend der individuell vereinbarten Vertragslaufzeit Bestand. Ein Zugang zum Internet ist damit jederzeit gewährleistet. Es besteht keine Notwendigkeit zu wechseln. CuDA-Anschlüsse werden NICHT abgeschaltet und es wird niemand gezwungen, sich mit dem Ausbau für einen fortschrittlichen Glasfaseranschluss zu entscheiden. Nach der Mindestvertragslaufzeit kann jederzeit vom Altanbieter auf das Glasfasernetz der DNS:NET gewechselt werden.

Welche Leistungen übernimmt DNS:NET und welche trage ich als Eigentümer?

Die Glasfaser wird durch DNS:NET bis zum Hausübergabepunkt verlegt. Dabei erfolgt die Hauseinführung der Glasfaser bei Einfamilienhäusern in den Keller oder ins Erdgeschoss. Am Hausübergabepunkt (im Umkreis von zwei Metern nach Hauseinführung) wird von DNS:NET der optische Netzabschluss (= ONT, Optical Network Termination) mit dem Glasfasermodem und dem Router-Anschluss installiert. Der Tiefbau darf keine weitere Innenverkabelung durchführen. Falls sich der Router in einem anderen Raum oder Stockwerk befinden soll, ist der Hauseigentümer für die entsprechende LAN-Innenhaus-Verkabelung selbst verantwortlich und trägt diese auf eigene Kosten. Im Mehrfamilienhaus gilt: Die Glasfaser wird durch DNS:NET bis zum Hausübergabepunkt, dem sogenannten APL (= Abschlusspunkt Linientechnik), verlegt. Dabei erfolgt die Hauseinführung in den Keller bzw. Hausanschlussraum. Im Mehrfamilienhaus benötigt jede Wohneinheit einen eigenen Netzabschluss. Ab vier Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) unterbreitet DNS:NET dem Hauseigentümer zw. Verwalter, ein Angebot zur Errichtung und zum Betrieb einer Hausverteilanlage, inkl. Wartung und Service durch die DNS:NET. Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern mit nur zwei oder drei Parteien ist der Eigentümer für die Innenhaus-Verkabelung zuständig.

Stellt mir DNS:NET während der Vertragslaufzeit einen Router zur Verfügung?

Ja, Sie können hier während der Vertragslaufzeit eine aktuelle FRITZ!Box erhalten. Der Router ist Eigentum der DNS:NET und wird je nach gewähltem Tarif als Leih- oder Mietgerät zur Verfügung gestellt. Um den bestmöglichen Support bieten zu können, empfehlen wir die Nutzung der bereits vorkonfigurierten Geräte. Für kundeneigene Router kann DNS:NET keine Support-Unterstützung leisten.

Muss ich meinen bestehenden Vertrag kündigen, damit ich nicht doppelt zahlen muss?

Nein, Sie sollten stattdessen die DNS:NET mit der Kündigung und der Portierung Ihrer momentanen Festnetz-Telefonnummer beauftragen. Nur so kann man den lückenlosen Übergang garantieren. Das Vertragsformular beinhaltet auch den Anbieterwechselauftrag, der dazu ausgefüllt werden muss. Dann schaltet DNS:NET den Glasfaserzugang pünktlich an dem Tag frei, an dem Ihr Altvertrag endet und buchen auch erst ab diesem Tag anteilig die monatliche Gebühr, so dass für den Kunden keine Doppelbelastung entsteht.

Welche Folgen hat es für mich, wenn ich mich während der Nachfragebündelung noch nicht für einen Glasfaseranschluss durch die DNS:NET entscheide?

Nur die Bürger, die sich bereits in der Vorvermarktungsphase für einen Glasfaseranschluss der DNS:NET entscheiden, erhalten diesen dann in der Realisierungsphase in der Regel kostenlos. Wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, erfordert jeder weitere „nachträgliche“ Hausanschluss hohe Aufwendungen, da neu geplant werden muss, neue Genehmigungen eingeholt werden müssen und Bautrupps für einige wenige Anschlüsse vor Ort nochmals tätig werden müssen. Sie verpassen außerdem die Gelegenheit, Ihre Immobilie während des Ausbaus in Ihrer Gemeinde kostenlos durch einen Glasfaser-Hausanschluss aufzuwerten.

Sie können sich jedoch auch im Nachhinein noch anschließen lassen. Allerdings: wenn die Tiefbauarbeiten in Ihrer Straße bereits abgeschlossen sind, ist der Glasfaser-Hausanschluss mit Kosten verbunden, die vom Eigentümer zu tragen sind. Es ist also ratsam sofort zu reagieren und hohen finanziellen Mehraufwand oder Wartezeiten zu vermeiden. Glasfaser ist die Kommunikationstechnologie der Zukunft: Ohne Glasfaser nutzen Sie weiterhin die störanfällige Kupferleitung, statt zeitgemäßer und leistungsfähiger Glasfasertechnologie mit absolut stabilen und garantierten Bandbreiten zu jeder Tageszeit.

Kann ich nach 2 Jahren einen Vertrag über einen anderen Anbieter abschließen oder bin ich immer an DNS:NET gebunden?

Die DNS:NET baut ein sogenanntes Open-Access-Netz. Hier steht es jedem anderen Anbieter frei, seine Kunden über das Glasfasernetz der DNS:NET mit Diensten zu versorgen, so dass diese nicht über die Mindestvertragslaufzeit hinaus an die DNS:NET gebunden sind. Nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten kann bei fristgerechter Kündigung der Wechsel zu einem anderen Anbieter erfolgen, ohne nachträgliche Sonderzahlungen für den Hausanschluss. Wie bei jedem Providerwechsel können dann selbstverständlich auch die bestehenden Rufnummern mitgenommen (= portiert) werden.

Alle Osterburg-News auf einen Blick

zurück <<<
DNS:NET-Unternehmensrepräsentant Hardy Heine im Gespräch mit Bürgermeister Nico Schulz und Bauamtsleiter Matthias Köberle (v.l.)