Sie können Ihr Kind über das Elternportal des Landkreises Stendal anmelden.
Darüber hinaus stehen Ihnen Formulare zur Festlegung der Betreuungszeiten, für die Änderung Ihrer persönlichen Daten und die Ermächtigung zum Einzug der Zahlungen für Kostenbeiträge und /oder Zusatzverpflegung zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen für die Kindertagesstätten sind das SGB VIII sowie das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), ergänzt durch kommunale Satzungen, der Benutzungssatzung und der Kita- Kostenfestsetzungssatzung.
Die Horte, auch wenn sie räumlich in unseren Grundschulen integriert sind, gehören zu den Kindertagesstätten.
39 Stunden | unbefristet | TVöD 6 | Bewerbungen gerne bis 07.03.2025
39 Stunden | unbefristet | TVöD 6 | Bewerbungen gerne bis 07.03.2025
Erinnerungsstücke werden gesucht | bitte bis 13.06.2025