Sie können Ihr Kind über das Elternportal des Landkreises Stendal anmelden.
Darüber hinaus stehen Ihnen Formulare zur Festlegung der Betreuungszeiten, für die Änderung Ihrer persönlichen Daten und die Ermächtigung zum Einzug der Zahlungen für Kostenbeiträge und /oder Zusatzverpflegung zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen für die Kindertagesstätten sind das SGB VIII sowie das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), ergänzt durch kommunale Satzungen, der Benutzungssatzung und der Kita- Kostenfestsetzungssatzung.
Die Horte, auch wenn sie räumlich in unseren Grundschulen integriert sind, gehören zu den Kindertagesstätten.
Etwas für jeden Geschmack: Rückblick und Ausblick auf Veranstaltungen
Download: Ergebnisse der Hochschule Stendal-Magdeburg
5 Wege: Persönlich. Schriftlich. Rückseite Wahlbenachrichtigung. QR-Code. Homepage.