Mit dem nahen Ende des laufenden Jahres verlieren auch die Bewohnerparkausweise ihre Gültigkeit. Das Ordnungsamt der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) bittet um Beachtung und rechtzeitige Beantragung eines Dokuments für 2025 aus wichtigen organisatorischen Gründen bis Freitag, den 29. November 2024.
Voraussetzung für einen Bewohnerparkausweis
1. Bewohner einer Straße mit Parkraummangel
2. Antrag
3. Meldebescheinigung (Nebenwohnsitz/Hauptwohnsitz)
4. Zulassungspapiere und Personalausweis
Anspruchsberechtigte Bewohner sind u.a.
1. Kirchstraße 1-13, 32 > Parkplatz Wasserstraße
2. Breite Straße 9-39 > Blumenstraße und Lindenparkplatz
3. Großer Markt 1-4, 11-17 > Großer Markt
4. Wasserstraße 4-20 > Parkplatz Wasserstraße, Großer Markt
5. Naumannstraße > Parkplatz Wasserstraße
Kosten
30,00 Euro pro Jahr, anteilig je Monat 1/12 (2,50 Euro)
Sonstiges
Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeit von einem Kalenderjahr.
Antragstellung und Rückfragen
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Straßenverkehrsamt
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
Tel.: 03937 492 800 | E-Mail: ordnungsamt@osterburg.de
Onlineformular: https://www.osterburg.de/verwaltung-politik/antraege-und-formulare/