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Bewohnerparkausweise 2025: Anträge bis 29.11.2024 stellen

erstellt von Jana Henning | |   Presse

Online möglich unter www.osterburg.de > Verwaltung + Politik > Anträge + Formulare

Mit dem nahen Ende des laufenden Jahres verlieren auch die Bewohnerparkausweise ihre Gültigkeit. Das Ordnungsamt der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) bittet um Beachtung und rechtzeitige Beantragung eines Dokuments für 2025 aus wichtigen organisatorischen Gründen bis Freitag, den 29. November 2024.

Voraussetzung für einen Bewohnerparkausweis

1. Bewohner einer Straße mit Parkraummangel

2. Antrag

3. Meldebescheinigung (Nebenwohnsitz/Hauptwohnsitz)

4. Zulassungspapiere und Personalausweis

Anspruchsberechtigte Bewohner sind u.a.

1. Kirchstraße 1-13, 32 > Parkplatz Wasserstraße

2. Breite Straße 9-39 > Blumenstraße und Lindenparkplatz

3. Großer Markt 1-4, 11-17 > Großer Markt

4. Wasserstraße 4-20 > Parkplatz Wasserstraße, Großer Markt

5. Naumannstraße > Parkplatz Wasserstraße

Kosten

30,00 Euro pro Jahr, anteilig je Monat 1/12 (2,50 Euro)

Sonstiges

Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeit von einem Kalenderjahr.

Antragstellung und Rückfragen

Hansestadt Osterburg (Altmark)

Straßenverkehrsamt

Ernst-Thälmann-Straße 10

39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

Tel.: 03937 492 800 | E-Mail: ordnungsamt@osterburg.de

Onlineformular: https://www.osterburg.de/verwaltung-politik/antraege-und-formulare/

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Foto: Pixabay

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