Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin am 25.05.2025 (und die evtl. notwendige Stichwahl am 15.06.2025) müssen diejenigen Wahlberechtigten einen Wahlschein beantragen, die per Briefwahl wählen möchten.
Wahlberechtigt ist jeder, der
> Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
> am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
> seit mindestens drei Monaten in der Einheitsgemeinde Hansestadt Osterburg (Altmark) wohnt und
> nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in dem sie wahlberechtigt sind. Wer eingetragen ist, erhält zwischen dem 13.04.2025 und dem 04.05.2025 eine Wahlbenachrichtigung, auf dem das für ihn maßgebliche Wahllokal angegeben ist. Nur in diesem Wahllokal ist die Stimmabgabe an der Wahlurne möglich.
Wer in einem anderen als dem für ihn vorgesehenen Wahllokal oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt zwingend einen Wahlschein. Mit dem Wahlschein erhält jeder Wähler einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl.
Der Wahlschein kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
> durch persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt. Bitte die Wahlbenachrichtigung mitführen. Sofern gewünscht, kann nach Erhalt des Wahlscheins auch direkt vor Ort gewählt werden.
> durch schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. abweichende Versandanschrift).
> durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Zusendung des Wahlscheinantrags an das Einwohnermeldeamt. Bitte auf ausreichende Frankierung achten. Alternativ kann der Wahlscheinantrag persönlich in den Postkasten am Rathaus (Kleiner Markt 7) oder am Verwaltungsgebäude (Ernst-Thälmann-Straße 10) eingeworfen werden.
> durch Scannen des QR-Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet. Sie gelangen nach dem Scannen automatisch zur Antragsseite. Dort nur Ihr Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift eintragen und „absenden“ klicken. Der Wahlscheinantrag gelangt digital in die Wahlbehörde und wird bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code nach einmaliger Nutzung erlischt. Geben Sie Ihre Daten daher sorgsam ein. Die mit dem QR-Code verknüpfte Antragsseite wird am 22.04.2025, 08:00 Uhr freigeschaltet und bleibt bis zum 21.05.2025, 10:00 Uhr aktiv. Danach kann die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen seitens der Wahlbehörde nicht mehr garantiert werden. Von diesem Zeitpunkt an wird empfohlen, den Wahlschein persönlich im Einwohnermeldeamt zu beantragen.
> durch Nutzung der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark). Wer den QR-Code nicht scannen kann, hat die Möglichkeit, seinen Wahlschein über die Homepage zu beantragen. Sie finden hierzu auf der Startseite im oberen rechten Bereich (bzw. in mobiler Ansicht bitten nach unten scrollen) eine entsprechende „Wahlkachel“, nach deren Anklicken Sie durch den Antragsprozess geführt werden. Auch hier gilt, dass die Antragsseite nur bis zum 21.05.2025, 10:00 Uhr, aktiv bleibt.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!
Weitere Nützliche Informationen zur Briefwahl entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen sowie der Wahlbekanntmachung. Beide Bekanntmachungen finden Sie auf der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark) unter dem Pfad: Verwaltung + Politik > Amtliche Bekanntmachungen > Gemeindewahlleiter.
Bei Fragen steht Ihnen die Wahlbehörde unter 03937/492-810 oder unter wahlen@osterburg.de zur Verfügung.