Ab dem Jahr 2025 gelten neue Hebesätze für die Grundsteuer. Diese Änderungen sind Teil der Grundsteuerreform, die notwendig wurde, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen in Deutschland im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. In der Folge entwickelten der Bund und die Bundesländer neue Grundsteuermodelle, um eine rechtssichere und gerechte Erhebung der Grundsteuer zu gewährleisten. Die Anpassungen in der Hansestadt Osterburg (Altmark) betreffen sowohl die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) als auch die Grundsteuer B (Wohn- und Geschäftsgrundstücke). Gleichzeitig ändern sich die Gebührensätze für die Straßenreinigung in der Hansestadt Osterburg (Altmark) und den zugehörigen Ortschaften. Für das Jahr 2025 wird an alle Abgaben- und Gebührenpflichtigen ein neuer Grundabgabenbescheid erstellt. Dieser umfasst die Grundsteuer, die Straßenreinigung und gegebenenfalls die Hundesteuer. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren erfolgt die Erstellung der Bescheide nicht wie gewohnt zu Beginn des Jahres im Januar, sondern zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar). Die Bescheide werden Ihnen nach Fertigstellung zugestellt.
Bitte beachten:
Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) hat ein Informationspapier zur neuen Grundsteuer 2025 veröffentlicht. In diesem Dokument finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Reform. Wir empfehlen allen Betroffenen, sich mit diesen Informationen vertraut zu machen. Das Informationspapier können Sie hier einsehen>>>