Der Stadtrat der Hansestadt Osterburg (Altmark) beriet in seiner Sitzung am 9. April 2024 über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Betreibung der Schulküche an der Grundschule in Flessau. Dem Gremium lagen vier Angebote vor. Die Entscheidung fiel einstimmig zugunsten der RWS Cateringservice GmbH mit Hauptsitz in Leipzig aus. Das Unternehmen betreibt mit 500 Angestellten mehrere Küchen deutschlandweit; darunter 250 Kindertageseinrichtungen. Mit dem Schuljahr 2024/25 kommt Anfang August eine Weitere in der Altmark hinzu. Die Kosten für ein Mittagessen für Kita-Kinder liegen bei 3,53 Euro, für Schulkinder bei 5,16 Euro und Erwachsene zahlen 5,42 Euro. Punkte im Vergabeverfahren nach festen Kriterien sammelte das Unternehmen mit regionalem Angebot sowie geringen Warmhaltezeiten.
Nachdem im September 2023 das Vertragsverhältnis zum Betrieb der Schulküche vorzeitig beendet werden musste, verfügte der Stadtrat mit Beschluss vom 12. Dezember 2023, erneut eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb der Schulküche Flessau und die Belieferung der kommunalen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit einer Mittagsverpflegung aus der Schulküche auszuschreiben. Am Ausschreibungsprozess zur Vergabe der Schulspeisung waren die Vorsitzenden der Kuratorien der Kindertageseinrichtungen sowie die Elternvertreter an den Grundschulen beteiligt. Mit Schreiben vom 1. November 2023 wurden sie über das Ausschreibungsverfahren informiert und gebeten, sich mit Anregungen und Hinweisen bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beteiligen. Diese wurden soweit möglich in der öffentlich zugänglichen Leistungsbeschreibung integriert.
Im Vergabeverfahren bekundeten zunächst 13 Unternehmen ein grundsätzliches Interesse daran, sich am Verfahren zur Vergabe der Schulspeisung zu beteiligen. Einzelne Unternehmen haben später erklärt, kein Angebot abgeben zu wollen. Mit Ablauf der Angebotsfrist am 21. März 2024 lagen vier Angebote vor. Diese Angebote entsprachen der geforderten Form, sodass sie in die Wertung aufgenommen werden konnten. Laut § 52 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) sind Vergabeverfahren nicht öffentlich zu behandeln.