Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) als zweistufiges System geregelt. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen, den Flächennutzungsplan und den aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und einzelne Baugebiete regelnden Bebauungsplan. Planungsträger ist die Gemeinde, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.
Was ist der Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan ist der Bauleitplan für die gesamte Einheitsgemeinde. Er hat die Aufgabe, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung darzustellen, z. B. Wohnbaufläche, Gewerbefläche, Grünfläche, Verkehrsfläche u. a. m. Der Flächennutzungsplan wird auch als der "vorbereitende" Bauleitplan bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, dass Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem der Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z. B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Wohnbaufläche dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans regelt sich nach dem BauGB. Es ist ein Planverfahren mit allen Schritten erforderlich, und bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Landesverwaltungsamt Halle).
Was ist ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplans und setzt für räumlich begrenzte Bereiche verbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke. Er wird deshalb auch als "verbindlicher" Bauleitplan bezeichnet und anders als der Flächennutzungsplan als Satzung, d. h. als Ortsrecht beschlossen und bedarf der Genehmigung der übergeordneten Behörde dem Bauordnungsamt im Landkreis Stendal.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange
An wen muss ich mich wenden?
Für Informationen zur Bauleitplanung unserer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Bau- und Wirtschaftsförderungsamt .