Planung und Bürgerbeteiligung
Ein Investor möchte ein konkretes Projekt umsetzen – hier ein Energy Center. Ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist, entscheidet die Hansestadt Osterburg (Altmark) in einem gesetzlich geregelten Planungsverfahren auf Grundlage des bundesweit geltenden Baugesetzbuchs.
Was ist ein Aufstellungsbeschluss?
Der Aufstellungsbeschluss ist dabei nur ein Startsignal, keine Genehmigung. Im weiteren Verfahren werden Pläne konkretisiert, Auswirkungen geprüft und Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Ihre Hinweise und Bedenken fließen in die Abwägung ein. Das Vorhaben kann verändert werden oder scheitern. Die Entscheidungshoheit liegt beim Stadtrat. Sprechen sich die Mitglieder im Dezember 2026 mehrheitlich für die Fortführung der Planungen und die Aufstellung eines Bebauungsplans aus, werden Sie auch im weiteren Planungsprozess intensiv beteiligt – deutlich über die gesetzlichen Vor gaben hinaus.
Was wird im Genehimgungsverfahren geprüft?
Die Errichtung größerer Infrastrukturen ist immer auch mit Eingriffen in die Natur verbunden. In Deutschland gibt es dafür aber zum Glück sehr strenge Regeln. Für den Bau von Windenergieanlagen wird bei spielsweise dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar versiegelt, das entspricht ca. der Fläche von einem Drittel eines Fußballfeldes.
Sowohl die Prüfung und Genehmigung des Baus von Windenergieanlagen als auch des Energy Centers unterliegen strengen Prüfungen und erfolgen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Durch die Genehmigungsbehörde auf Kreis- und Landesebene werden Auflagen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt, welche die Eingriffe minimieren oder womöglich ausgleichen sollen. Letzteres geschieht beispielsweise durch die Renaturierung von Gewässern oder die Wiederherstellung von Biotopen wie Streuobstwiesen.
Wie werden Sie als Bürgerinnen und Bürger einbezogen?
Bei einer Einwohnerversammlung am 22. April 2026 in der Turnhalle an der Grundschule Flessau informierten die Hansestadt Osterburg (Altmark) und die Eurowind Energy GmbH rund 150 Gäste über ein mögliches Energy Center in der Einheitsgemeinde. Es wurde im Mai 2024 erstmals im Bauausschuss als grobe Idee öffentlich vorgestellt. Anschließend wurde das Projekt vonseiten der Investoren weiterentwickelt und mit der Grundstückssicherung begonnen – zwei Jahre später war sie vonseiten der potenziellen Investoren zu einem Projekt ausgereift, das die Nutzung von erneuerbaren Energien in ver schiedenen Sektoren koppelt. So soll ein Teil des produzierten Stroms in Batteriespeicher fließen und vor Ort zur Wasserstoff-, Biomethan- und Wärmeproduktion genutzt werden. Nach Angaben der Projektentwickler sind mindestens zehn Windenergieanlagen erforderlich, um die Anlage wirtschaftlich betreiben und grünen Wasserstoff erzeugen zu können.
Sowohl Projektentwickler und Stadt waren und sind sich einig: Die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit und vor allem der direkt betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner ist sehr wichtig – noch bevor Mitglieder in Ortschaftsräten, Ausschüssen und im Stadtrat diskutieren. Eine bewusst gewählte Reihenfolge. Kein „hinter verschlossenen Türen“. Als Auftakt vor möglichen Planungs- und Antragsverfahren, die aktuell noch "in den Kinderschuhen stecken" und verfahrensoffen sind. Und auch dabei sind rechtlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren vorgesehen, die Stadt und Projektentwickler intensiv in Bürgerdialogen ausgestalten wollen.
Bürgerbefragung
Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) regelt die Organisation, Aufgaben und Rechte der Kommunen, Verbandsgemeinden und Landkreise im Land. Ob und in welchem Ausmaß Bürgerbeteiligung im Rahmen von Bauleitplanverfahren möglich sind, ist in jedem Bundesland anders festgelegt; die Unterschiede sind sehr groß. Die Hansestadt Osterburg (Altmark) hat sich intensiv mit der Thematik im Rahmen von Bauleitplanung auseinandergesetzt.
Zeitschiene und mögliche nächste Schritte
2024: Information & Vorplanung - erste Vorstellung der Idee Energy Center im Bauausschuss | Eurowind entwickelt die Idee weiter
2025: erste Eigentümerversammlung
04/05 2026: Einwohnerversammlungen | Vorstellung des Projekts
11/2026: Informationsflyer und öffentlicher Infomarkt in Flessau
12/2026: Stadtrat entscheidet über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauunsplans
ab 2027: Ausarbeitung & öffentliche Beteiligung
- eine Arbeitsgruppe erarbeitet Rahmenbedingungen und Kriterien
- öffentliche Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe
- Vorstellung des Vorentwurfs | Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen zum Vorentwurf
- öffentliche Auslegung des Planentwurfs für einen Monat mit Möglichkeit zur Stellungnahme
- Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen; ggf. Überarbeitung und erneute Auslegung des Plans
- rechtsliche Prüfung des Bebauungsplanentwurfs
- Abwägung und mögliche Beschlussfassung: Der Stadtrat beschließen Bebauungsplan als Satzung
- Bekanntmachung und Inkrafttreten des Bebauungsplans