Exposé zum Verkaufsverfahren Wohn- und Geschäftsgrundstücke Breite Straße 61 & 63

Die Hansestadt Osterburg (Altmark) beabsichtigt im Rahmen eines Auswahlverfahrens den Verkauf der Wohn- und Geschäftsgrundstücke Breite Str. 61 und Breite Straße 63 als Einheit. Ein getrennter Verkauf der Grundstücke ist nicht vorgesehen. Das Mindestgebot für den Verkauf beträgt für beide Grundstücke zusammen 90.000,00 € (exkl. Nebenkosten). Interessenten, die an dem Auswahlverfahren teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Bewerbung mit Kaufpreisangebot, Einverständniserklärung zum Eingehen einer Sanierungsverpflichtung und kurze Beschreibung zur zukünftigen Nutzung schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Auswahlverfahren Grundstücksverkauf Breite Str. 61/62“ bis zum 31.08.2024 im Sachgebiet Liegenschaften einzureichen.

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Das Dokument wurde am 26.06.2024 bereitgestellt.


Bundesfreiwilligendienst bei der Hansestadt Osterburg (Altmark)

Die Hansestadt Osterburg verfügt über verschiedene Stellen für Bundesfreiwilligendienstleistende in nachfolgend aufgeführten Einsatzfeldern:

In unseren 31 Ortsteilen befinden sich zahlreiche Sport-und Erholungsflächen, öffentliche Plätze, Wasserläufe und Feuchtbiotope, Rad- und Wanderwege, Reitwege, Park- und Erholungsflächen sowie öffentliche Spielplätze. All diese Einrichtungen müssen natürlich auch gepflegt werden. Diese Naturschutz- und Landschaftspflege dient der Verbesserung und dem Erhalt des touristischen Umfeldes und des Erholungswertes für unsere Bevölkerung.
Dem Krumker Park, als größtes und wichtigstes Freizeit- und Naherholungsgebiet der Einheitsgemeinde, kommt hierbei eine besondere ökologische Bedeutung zu.
Die Hansestadt Osterburg (Altmark) benötigt zur Unterstützung der hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter in diesem Aufgabenfeld Bundesfreiwilligendienstleistende, um die Aufgaben in einem angemessenen Umfang wahrnehmen zu können.

Bei Interesse an einer Tätigkeit im ökologischen Bereich, wenden Sie sich gern an uns.

In der Hansestadt Osterburg (Altmark) gibt es sieben kommunale Kindereinrichtungen. In diesen Kindereinrichtungen werden Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut. Entsprechend des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt arbeiten in diesen Kindereinrichtungen pädagogische Fachkräfte. Für sechs dieser Kindereinrichtungen halten wir eine Bundesfreiwilligenstelle vor.
Die Bundesfreiwilligendienstleistenden sollen das vorhandene Fachpersonal unterstützen. Gerade im Hinblick auf die Einnahme der Mahlzeiten, aber auch bei der täglichen pädagogischen Beschäftigung, zur Unterstützung bei der Erledigung der Hausaufgaben oder als Begleitung zur Bushaltestelle im Hortbereich, soll der BFD bereichernd und unterstützend wirken.

Bedingungen
Dauer:
mindestens 6 Monate und längstens 18 Monate (zur Zeit auf 12 Monate begrenzt)

Arbeitszeit:
40 Wochenstunden, sofern Sie 18 bis unter 25 Jahre alt sind;
30 Wochenstunden, sofern Sie 25 Jahre und älter sind

Taschengeld:
175,00 Euro monatlich, sofern Sie 18 bis unter 25 Jahre alt sind;
sofern Sie 25 Jahre und älter sind, erhalten Sie 245,00 Euro Taschengeld monatlich

Sonstiges:
Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von der Hansestadt Osterburg (Altmark) übernommen;
24 Tage Urlaub pro Jahr;
Außerdem 25 Seminartage, davon 5 Tage im Bildungszentrum Braunschweig (Reisekosten für Seminare werden übernommen)